Strombezug regenerativen Energien
03.06.2009
Antrag: Strombezug aus regenerativen Energien für alle LWL-Liegenschaften
Der Umwelt- und Bauausschuss möge beschließen:
Bei allen künftig anstehenden Ausschreibungen oder Vertragsverlängerungen von Strom für Liegenschaften des LWL wird ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien bezogen.
Begründung:
Die Bundesregierung hat durch die im August 2007 beschlossenen Eckpunkte für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm konkrete Vorgaben zur Senkung des CO2-Ausstoßes gemacht. Unter anderem soll dazu der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung auf 25-30% bis 2020 erhöht und bis 2030 noch weiter ausgebaut werden. Dies setzt auf der Nachfrageseite eine entsprechende Unterstützung durch Umstellung des Strombezugs auf erneuerbare Energien voraus.
Der Deutsche Bundestag etwa wird seit Oktober 2008 mit Ökostrom versorgt. Durch den Wechsel auf der Basis einer europaweiten Ausschreibung kann die Bundestagsverwaltung so bis Ende Dezember 2009 rund 8.000 Tonnen CO2 einsparen.Eine zentrale Anforderung der Ausschreibung war der Umfang der im Lieferzeitraum erzielten CO2-Minderung. Laut Vorgabe musste der Kohlendioxid-Ausstoß mindestens 30 Prozent unter den Emissionen des durchschnittlichen deutschen Strommixes liegen. Außerdem musste die Lieferung des bereitgestellten Stroms während des gesamten Lieferzeitraumes vollständig aus erneuerbaren Energien erfolgen.
Diesem Beispiel mit Vorbildfunktion folgend sollte der Landschaftsverband bei allen künftig anstehenden Ausschreibungen oder Vertragsverlängerungen für die Beschaffung und den Bezug von Strom für Liegenschaften des LWL eine Umstellung auf erneuerbare Energien vornehmen. Auch unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten könnte sich eine solche Umstellung auf Angebote zertifizierter Ökostromprodukte lohnen, wie das Ausschreibungsergebnis des Deutschen Bundestages zeigt (Anlage: Pressemitteilung vom 21.10.2008 „Bundestag sattelt auf Ökostrom um“).
gez. Martina Müller, Birgit Niemann-Hollatz