Weiterbeschäftigung der Auszubildenden
18.02.2011
Auszubildene werden weiterhin 6 -12 Monate weiter beschäftigt
Antrag:
Der LWL sichert den Auszubildenden für sonstige Ausbildungsberufe weiterhin eine 6 -12 monatige Weiterbeschäftigung zu.
Begründung:
Der Landschaftsverband kommt durch die Ausbildung über den eigenen Bedarf in „marktgängigen Berufen“ seiner Verantwortung nach, als öffentlicher Arbeitgeber eine Vorbildfunktion einzunehmen. In der Vergangenheit haben die Nachwuchskräfte in der Regel die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung von bis zu 12 Monate nicht in Anspruch genommen.
Somit ist kein Einsparpotential zu erwarten und eine unnötige Verunsicherung der Auszubildenenden kann verhindert werden.
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