Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS /DIE GRÜNEN zu den Konsolidierungsmaßnahmen 2024-2027: IT-Standardisierung im LWL

Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zahl der im LWL eingesetzten Anwendungen (Software) zu reduzieren, hierzu wird ermittelt, ob für vergleichbare Aufgabenstellungen mehrere Softwarelösungen im Einsatz sind. Dieses Vorgehen wird in geeigneter Weise als dauerhafter Prozess implementiert. Insbesondere hat eine Prüfung der Konsolidierungsmöglichkeiten zu erfolgen, wenn strategisch für den LWL bedeutsame Anwendungen aus technischen Gründen (z.B. Upgrade) geändert werden müssen. Bei Einführung neuer Software ist unter Einbeziehung der Nutzenden zu prüfen, ob vorhandene Software die fachlichen Anforderungen im Wesentlichen abdeckt.
Über diesen Konsolidierungsprozess ist der Ausschuss für IT & Digitales wiederkehrend zu informieren.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bereich der Hardware mögliche Konsolidierungspotenziale durch Reduzierung, Standardisierung und Zentralisierung von Hardware (z.B. Server, Drucker) in einem der nächsten Digitalisierungsausschüsse vorzustellen.

Begründung
Der aktuelle Umfang von eingesetzten Applikationen/Anwendungen im LWL wird mit einer Größenordnung von ca. 800 beziffert. Für alle diese Anwendungen ist neben der initialen Be-schaffung eine Lizenz für die Benutzenden notwendig. In der Regel sind zusätzlich jährliche Lizenzgebühren zu entrichten. Des Weiteren werden in bestimmten Abständen Aktualisierun-gen (Updates) der Software notwendig, welche auch zu Aufwendungen führen in Form von a) Personaleinsatz und b) eventuellen Kosten für neue Versionen. Im Weiteren bindet der Betrieb von Software neben dem Einsatz für Wartung, Support und Ausbildung auch Aufwände an Hardware (notwendige Rechner- und Speicherkapazitäten). Neben diesen direkten Auswirkungen gibt es auch indirekte Auswirkungen wie
• steigender Energieverbrauch,
• Ausweitung von Prozessen und Zuständigkeiten,
• aufwachsende Redundanzen und Datenquellen,
• mangelnde Interoperabilität,
• aufwachsender Aufwand bei Informationssicherheit, Datensicherheit und Datenschutz,
• schleichende Unterwanderung führender Systeme (z.B. SAP),
• fehlende Transparenz.
Um den Kostenaufwuchs perspektivisch einzugrenzen ist eine Reduktion von Anwendungen und der damit einhergehenden Optimierung der anhängigen Prozesse und Zuständigkeiten notwendig.
Die Zahl der betreuten Endgeräte steigt in den nächsten Jahren ausweislich der Kennzahlen in Produktgruppe 0102 leicht an. Hier wird zu prüfen sein, wie sich die von der Verwaltung an-gekündigten Maßnahmen des Desk-Sharings reduzierend auswirken können, wenn die Zahl der zur Verfügung stehenden Büroarbeitsplätze auf 70% der Mitarbeitenden reduziert wird.
Die konstant hohe Zahl der betreuten Drucker (1 Drucker je 2,5 Beschäftigte) verwundert vor dem Hintergrund der Digitalisierungsbemühungen der Verwaltung (z.B. E-Akte). Hier wird die Verwaltung gebeten, die konstant hohe Zahl an Druckern zu reduzieren.

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