Umweltausschuss im LWL
Der Umweltausschuss im LWL
Der Umweltausschuss im LWL
Keine Kompetenzen, kein Problembewusstsein, kein Einfluss
Obwohl sich der LWL durch allerlei Veröffentlichungen im Umweltbereich ein ökologisches Mäntelchen überhängt, ist das Thema „Umwelt“ sowohl im Verwaltungs- als auch im parlamentarischen Bereich ohne große Bedeutung.
Formal zuständig für alle umweltrelevanten Angelegenheiten des LWL, darf er nur für den Fachbereich Landespflege und über Angelegenheiten des Biologischen Instituts Metelen e.V. beschließen. In allen anderen Fällen ist er beratend tätig. Der Umweltausschuß ist qua Zuständigkeitsordnung ein „Kopfnicken – Zur – Kenntnisnahme – Ausschuß“. Die Obleute von SPD und CDU haben innerhalb ihrer Fraktion kaum Einfluß und werden zurückgepfiffen, sollten sie einmal – selten genug – im Vorfeld Grüner Anträge positive Signale ausgesendet haben. Für die Koordinierungsstelle Umweltschutz (3 Stellen) forderten Bündnis 90/Die Grünen wiederholt vergeblich eine Aufstockung, um auch konzeptionell arbeiten zu können. Kurz: Trotz 2 Mitglieder und bündnisgrünem Vorsitz – kaum entscheidende Weichenstellungen.
Halbherzigkeiten
Das Thema Agenda 21 wurde von den Grünen angestoßen, blieb aber in allgemeinen Absichtserklärungen der „Großen Koalition“ auf halben Wege stecken. Da hat der Rot/Grüne Beschluß über den Beitritt zum Klima – Bündnis allenfalls eine symbolische Bedeutung. Im Energie- und Abwasserbereich sind keine Entscheidungen getroffen worden, die über das hinausgehen, was die Verwaltung ohnehin turnusmäßig investiert hätte.
Immer wieder wurde in den Haushaltsberatungen erfolglos gefordert, zusätzliche Mittel bereitzustellen, um den von der Verwaltung durchaus festgestellten Investitionsstau von knapp 30 Millionen DM für 51 Heizungsanlagen, die sich in kritischem Zustand befinden und kurzfristig saniert werden müssen, schneller abzubauen. Zuletzt wurde von CDU und SPD ein Antrag abgelehnt, die Mehrerlöse aus der Umwandlung von RWE Namensaktien in Stammaktien im Energiebereich zu investieren.
Das Projekt fifty/fifty (Energieeinsparungen fließen der Schule und dem Haushalt des Landschaftsverbandes jeweils zur Hälfte zu), konnte in 5 Schulen des Landschaftsverbandes installiert werden. Da diese Regelung bereits in vielen Kommunen mit positiver Resonanz läuft, hätte man weniger zögerlich sein können.
Z. Zt. wird seitens der Verwaltung eine Verbrennungsanlage ohne immissionsrechtliche Genehmigung geplant, obwohl diese mit kontaminierten Straßengehölzen befeuert werden soll. Auch hier zeigen sich weder Verwaltung noch SPD und CDU problembewußt.
Ökologische Auswirkungen des Straßenbaus ausgeklammert
Für die Energieberichte forderten Bündnis 90/Die Grünen vergeblich die Einbeziehung des Verkehrs in die Energiebilanzen. Bis heute steht die Vorstellung des Methodischen Fachbeitrages zur Ökologischen Risikoabschätzung zum Landesstraßenbedarfsplan aus. Eine Netzlösung (gemeint ist eine Optimierung des bestehenden Straßennetzes unter Einbeziehung verbesserter Angebote im ÖPNV) als Alternative zur geplanten A 46 zu entwickeln wurde abgelehnt.
Es zeigte sich während der gesamten Legislaturperiode, dass die Mitglieder des Umweltausschusses sich nicht zuständig fühlten für den Straßenbau (Straßen- und Hochbauauschuss), nicht einmal für die ökologischen Auswirkungen von Straßenneubauten.
Im Bereich Altlasten konnte durch die Bündnisgrünen zumindest der weitere Ankauf belasteter Grundstücke verhindert werden.
Den Umweltschutz stärken
Wichtigstes Ziel nach den Kommunalwahlen muß eine erweiterte Zuständigkeitsordnung mit Entscheidungskompetenzen für den Umweltauschuß sein, sowie eine bessere personelle Ausstattung und damit Aufwertung der Koordinierungsstelle Umweltschutz.