Frauenförderpläne: GRÜNE reichen Dienstaufsichtsbeschwerde ein
Frauenförderpläne beim Landschaftsverband:
GRÜNE reichen Dienstaufsichtsbeschwerde beim Innenminister ein
Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde bei Innenminister Dr. Ingo Wolf monieren die GRÜNEN im Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) einen Verstoß des Verbandes gegen das Landesgleichstellungsgesetz. Die heute vom Landschaftsausschuss mehrheitlich beschlossenen Frauenförderpläne seien mit einer Verspätung von eineinhalb Jahren vorgelegt worden, so die Kritik der grünen Fraktion.
„Laut Landesgleichstellungsgesetz NRW ist in jeder Dienststelle der öffentlichen Verwaltung im Abstand von drei Jahren ein Frauenförderplan zu beschließen“, erläutert dazu die frauenpolitische Sprecherin der LWL-GRÜNEN, Anneliese Pieper. Dabei sei sicherzustellen, dass am Tage nach dem Ende der dreijährigen Laufzeit eines Frauenförderplans jeweils der neue Frauenförderplan in Kraft treten könne. „Mit einer Fristversäumnis von eineinhalb Jahren liegt hier eine eindeutige Verletzung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW vor. Deshalb haben wir den Innenminister des Landes gebeten, in dieser Sache seiner Rechtsaufsicht nachzukommen“, so Anneliese Pieper in einer Stellungnahme.
LWL-Landesdirektor Dr. Wolfgang Kirsch musste in der heutigen Sitzung des Landschaftsausschusses den Formfehler eingestehen und sicherte für die nächste Runde der Fortschreibungen ein gesetzeskonformes Verfahren zu.