Entgeltvereinbarungen mit Einrichtungen der stationären Eingliederungshilfe

Im Zuge der Ambulantisierung sind viele Menschen mit Behinderung ins Ambulant Betreute Wohnen gewechselt. Infolgedessen nimmt der Anteil der Menschen, die einen hohen Betreuungs- und Pflegebedarf haben und deshalb nicht ohne weiteres in eigenen Wohnungen oder WGs leben können, in den stationären Einrichtungen zu. Dies bedingt in vielen Fällen auch einen höheren Personalbedarf. Es ist die Frage, inwieweit sich  dies in den Entgeltvereinbarungen des LWL mit Trägern von stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe niederschlägt.

Hier die GRÜNE Anfrage dazu im Sozialausschuss:

Sachverhalt und Fragen :

Die Verwaltung wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Wie stellt sich die Entwicklung der Entgeltvereinbarungen in den Einrichtungen der stationären Eingliederungshilfe in den letzten 5 Jahren dar?
  2. Welche Tarifsteigerungen gab es in dieser Zeit? Welche Steigerungsrate wurde in den Entgeltvereinbarungen kompensiert?
  3. Der Anteil der Menschen mit hohem Betreuungs- und Pflegebedarf nimmt infolge der wachsenden Ambulantisierung in den Einrichtungen der stationären Eingliederungshilfe zu. Inwieweit spiegelt sich das in den Entgeltvereinbarungen wider?
  4. Wie viele Einrichtungen haben den LWL zu Einzelverhandlungen aufgerufen?
  5. Mit wie vielen Einrichtungen kamen nach welchen Verhandlungszeiträumen mit welchen Ergebnissen Vereinbarungen zustande? Wie unterschieden sie sich von den pauschalisierten Vereinbarungen?
  6. Mit wie vielen Einrichtungen konnte nach ca. zwei Jahren Verhandlung keine Einigung erzielt werden? Was sind die Gründe?
  7. Inwieweit werden individuelle Hilfebedarfsprüfungen in stationären Einrichtungen durchgeführt? Ist dabei ICF durchgängig die Grundlage? Sind sie Grundlage für die Überstellung ins ABW? Werden Hilfeplanverfahren, die durch die Einrichtungen selbst veranlasst wurden, bei den Verhandlungen zu den Entgeltvereinbarungen berücksichtigt bzw. zugrunde gelegt?
  8. Sind Qualitätseinbußen durch die Entgeltsvereinbarungen in den Einrichtungen zu verzeichnen? Inwieweit schlagen sich diese ggfs. insbesondere in der face-to-face-Arbeit nieder?
  9. Die Richtlinien des LWL sehen in den „Abrechnungshinweise(n) des LWL bei stationärer Hilfegewährung“ vom 1.1.2010 vor, dass „die vereinbarte Vergütung …auch nach Ablauf des Vergütungszeitraumes bis zum Inkrafttreten einer neuen Vergütung weiter abzurechnen (ist). Der LWL leistet keine Zahlungen, wenn noch keine Vergütung vereinbart worden ist“.
    Wie wirkt sich das bei langen Verhandlungszeiträumen auf die Einrichtungen aus (Tarifsteigerungen)? Wie können Zahlungsengpässe bzw. ggf. Insolvenzen insbesondere bei kleinen Trägern verhindert werden?
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