Positionspapier Inklusion
05.05.2011
Antrag Inklusion im Schulbereich
Gemeinsamer Antrag SPD, GRÜNE, FDP im LWL
hier: Änderungsantrag zur Vorlage 13/0528: Positionspapier Inklusion
Der Ausschuss möge beschließen:
Der Text des gemeinsamen Positionspapiers wird folgendermaßen geändert und die neue Fassung den Spitzenverbänden zur Nachverhandlung einer gemeinsamen Position vorgelegt:
Vorschlag für eine gemeinsame Positionierung der kommunalen Spitzenverbände von Nordrhein-Westfalen und der beiden Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen zum Thema Inklusion im Schulbereich
- Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen, der Landschaftsverband Rheinland und der Landschaftsverband Westfalen Lippe begrüßen die mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verbundene Zielsetzung, Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Bildung ohne Diskriminierung und Teilhabe auf der Grundlage der Chancengleichheit zu sichern.
- Die kommunalen Spitzenverbände und die Landschaftsverbände treten dafür ein, künftig die Entscheidung über den Förderort den Eltern nach einer Beratung zu überlassen. Hierzu ist der Aufbau eines flächendeckenden, unabhängigen Beratungsangebotes unter Beteiligung der Schulträger notwendig. Entsprechend dem Grundgedanken der UN-BRK, ist die Beschulung an einer allgemeinen Schule dabei vorrangig.
- Nach der grundgesetzlichen Kompetenzordnung sind die Länder zur Transformation der UN-BRK in das deutsche Schulrecht verpflichtet (Grundsatz bundesfreundlichen Verhaltens). Landesregierung und Landtag von Nordrhein-Westfalen werden daher aufgefordert, eine entsprechende Verankerung der Inklusion im Schulgesetz vorzunehmen. Dabei sind der pädagogische Rahmen, Rechtsansprüche sowie Finanzierungsregelungen im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zur Umsetzung der Inklusion im Schulbereich vollumfänglich zu regeln. Hierzu gehört insbesondere die Zuständigkeit und Finanzierungsverantwortung des Landes für unabhängige, flächendeckend eingerichtete Beratungsstellen und das erforderliche Personal wie Integrationshelfer, Therapeuten, Sozialpädagogen u. a. m., die für erfolgreiche schulische Inklusion unverzichtbar sind. In jedem Fall sind für alle zusätzlichen finanziellen Aufwendungen (u.a. Barrierefreiheit, spezifische Ausstattung, Schülerbeförderung, Ergänzungspersonal) die Konnexitätsregelungen in der Landesverfassung bzw. im Konnexitätsausführungsgesetz anzuwenden.
- Eine inklusive Beschulung ist für Kinder mit Behinderungen sinnvoll und möglich. Gleichwohl können Förderschulen vorerst als alternative und/- oder temporäre Förderorte Bestand haben. In der Zwischenphase, auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem, ist die erhebliche Ausweitung des gemeinsamen Unterrichts zwingend notwendig. Förderschulen sind einschließlich ihrer Öffnung für Kinder ohne Behinderung in ein Gesamtkonzept der Inklusion einzubeziehen. Grundsätzlich sind die spezifischen Kenntnisse und Erfahrungen der Beschäftigten an Förderschulen unverzichtbar für eine inklusive Schulentwicklung.
- Ein zentraler Aspekt für die erfolgreiche inklusive Schulentwicklung ist die Aus-und Fortbildung aller Lehrkräfte und aller sonstigen an Schulen tätigen Personen. Die Sicherstellung dieser Aufgaben, des dafür notwendigen Personals und der Finanzen liegt in der Verantwortung des Landes.
- Eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung des Umwandlungsprozesses zu einem inklusiven Bildungssystem ist unverzichtbar.
- Die bei dem Modellversuch „Kompetenzzentren“ gewonnenen Erfahrungen im Hinblick auf Bewusstseinsänderungen, die Entwicklung pädagogischer Konzepte sowie die Förderung von Kooperationen der Schulen, sollten bei der weiteren Entwicklung genutzt werden. Ob Kompetenzzentren ein sinnvoller Einstieg zur Inklusion im Schulbereich sein können, bleibt der wissenschaftlichen Evaluation vorbehalten. Festzustellen ist, dass Kompetenzzentren bereits heute besser auszustatten und die allgemeinen Schulen stärker in die Verantwortung einzubeziehen sind.
Begründung:
Dieser neue Text soll die Prioritäten des LWL bei der Umsetzung der UN-Konventionen präzisieren und seine Aufgaben und seinen Beitrag auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem deutlicher machen.
gez.:
K.-H. Dingerdissen (FDP), R. Weyer (SPD), G. Meyer zum Alten Borgloh (GRÜNE)
f.d.R.
Elisabeth Veldhues (Fraktionsgeschäftsführerin SPD)
Brigitte von Schoenebeck (Fraktionsgeschäftsführerin GRÜNE)
Birgit Vomhof (Fraktionsgeschäftsführerin FDP)