Auskunftsbegehren in den Gremien des Landschaftsverbandes 15.07.2003 Auskunftsbegehren in den Gremien des Landschaftsverbandes
Auskunftsbegehren in den Gremien des Landschaftsverbandes:
GRÜNE PRÜFEN WEITERE JURISTISCHE SCHRITTE
Die Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) lässt derzeit prüfen, ob sie gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Münster in Berufung gehen will. Die GRÜNEN hatten sich beim Gericht darüber beschwert, dass sie in den Gremien des Landschaftsverbandes nicht die erforderlichen Informationen über die Beteiligungsunternehmen des Verbandes erhalten, die sie für ihre Arbeit benötigen.
„Viele wichtige Informationen, die die Mitglieder der großen Fraktionen an den Gremien vorbei bekommen, werden uns vorenthalten“, kommentiert der Fraktionssprecher der GRÜNEN Heinz Entfellner die seiner Meinung nach ungleiche Informationslage. „Strategische Entscheidungen in Drittorganisatoren, wie etwa bei der West-LB oder der RWE werden so durch den Miteigentümer Landschaftsverband mit getroffen, ohne dass es darüber eine Beratung oder Beschlussfassung in den zuständigen Gremien gegeben hätte“, so die Kritik der GRÜNEN.
Der Münsteraner Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernhard Stüer, der die Fraktion der GRÜNEN vor Gericht vertreten hatte ergänzt: „Es geht nicht an, wenn die kleinen Fraktionen oder einzelne Mandatsträger von wichtigen Informationen ausgespart werden, während die Mehrheitsfraktionen Insiderinformationen hinter vorgehaltener Hand erhalten“. Die GRÜNEN im LWL beraten in den nächsten Tagen das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit.