Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur geplanten Novelle des Denkmalschutzgesetzes

Beschlussvorschlag:

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Inwieweit hat der LWL sich außerhalb des Anhörungsverfahrens zum Gesetzentwurf am 15.03.2019 bereits dafür eingesetzt, dass die kritischen Punkte in der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes NRW geändert werden?
  2. Gibt es eine gemeinsame Initiative mit dem LVR, dem NRW Städte- und Gemeindebund und anderen Institutionen und Verbänden, die sich ebenfalls bereits in der Anhörung 2019 kritisch geäußert haben?
  3. Welche Auswirkungen wird es auf die Durchschlagskraft der Denkmalpflege im Westfalen haben, wenn die Benehmensherstellung mit der LWL-Denkmalpflege entfällt und durch eine reine Anhörung und Stellungnahme ersetzt wird?
  4. Wird ein Wegfall der Benehmensherstellung Auswirkungen auf die Mitsprache bei der Bewirtschaftung der Fördermittel des Landes haben und damit die Ausgewogenheit der Verteilung der Denkmalpflegemittel unter fachlichen Aspekten in Westfalen gefährden?
  5. Kommen auf den LWL zusätzliche Kosten zu, wenn die Magazinierung zukünftig beim LWL stattfinden soll, aber Funde laut Schatzregal weiterhin dem Land NRW gehören?
  6. Welche Änderungen in der Personalstruktur werden in der der LWL-Denkmalpflege erwartet, falls der Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung beschlossen wird?

 

Begründung:

Die Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes NRW (DSchG NRW) vorgelegt. Mit Schreiben vom 27.05.2020 wurde auch der Landschaftsverband Westfalen-Lippe an der Anhörung beteiligt. Mit der Neufassung soll das Denkmalschutzrecht in wesentlichen Punkten überarbeitet und weiterentwickelt werden.

Das bisherige Benehmensverfahren mit den Landschaftsverbänden soll im Bereich der Baudenkmalpflege abgeschwächt und durch ein Anhörungsverfahren ersetzt werden. Dies schwächt die Stellung der Landschaftsverbände in NRW in der Denkmalpflege erheblich.

 

Auch die geplante Verlagerung der Zuständigkeit der Unteren Denkmalbehörden von den Gemeinden zu den Kreisen, mit der Möglichkeit der größeren Gemeinden, sich diese Zuständigkeit zurückzuholen, wird von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisch gesehen.

In vielen Gemeinden ist die Untere Denkmalbehörde identisch mit dem Bauamt. Wenn Behörden ohne Benehmensherstellung mit dem LWL entscheiden können, besteht die Gefahr, dass bei Interessenkonflikten der Denkmalschutz gegenüber Bautätigkeiten unterliegt. Auf diese Weise wird der Denkmalschutz in NRW marginalisiert.

 

Der LWL hat in der Verbändeanhörung am 15.03.2019 diese Punkte kritisch benannt.

Viele Institutionen und Interessenvertreter*innen haben das unterstützt, u.a. der Städte- und Gemeindebund NRW. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN steht der LWL hier in der besonderen Verantwortung, Denkmäler als integrale Bestandteile unseres kulturellen Erbes und prägende und identitätsstiftende Elemente unserer Region zu schützen und weiter auf eine Änderung des Gesetzentwurfes hinzuwirken.

 

Gezeichnet:

Jens Burnicki, Helmut Fehr, Martina Müller, Karen Haltaufderheide

 

F. d. R.:

Dr. Didem Ozan

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