Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Beratung des Entwurfs des Wirtschaftsplanes 2021 für den LWL-Bau- und Liegenschaftsbetrieb (14/2460) – Vertagung des Beschlusses

Beschlussantrag

Der Landschaftsversammlung möge beschließen:
Der Beschluss über den Entwurf des Wirtschaftsplanes des LWL-Bau- und Liegenschaftsbetriebes für das Jahr 2021 (Vorlage 14/2460) wird erst von der neu zusammengesetzten Landschaftsversammlung gefasst.

 

Begründung

Der Wirtschaftsplan des LWL-Bau- und Liegenschaftsbetriebes (LWL-BLB) ist von zentraler Bedeutung für die Ausrichtung seiner Arbeit im Jahr 2021. Darüber hinaus werden durch den
Wirtschaftsplan 2021 Weichen gestellt auch für die Arbeit des LWL-BLB in den folgenden Jahren.

Der Wirtschaftsplan ist, wie in der Vorlage 14/2460 festgestellt, politisch bestimmt (gemäß § 3 Absatz 2 Buchstabe a) der Betriebssatzung). Da sich Mehrheitsverhältnisse und personelle
Zusammensetzung des sogenannten „Westfalenparlaments“ aber durch die Kommunalwahl am 13. September 2020 geändert haben, würde es einen Vorgriff auf die Arbeit des neuen
Parlaments bedeuten, diesen Plan schon jetzt zu beschließen. Jede neue Parlamentarier*in, egal welcher Parteizugehörigkeit, wird durch einen Beschluss schon zu diesem Zeitpunkt im
Recht der politischen Steuerung des LWL-BLB in der nächsten Wahlperiode eingeschränkt.

 

Gez.

Martina Müller, Karen Haltaufderheide, Werner Loke, Thorsten Schmolke

 

F.d.R.

Lars Reichmann

 

2020 09 17 Änderungsantrag zu 14_2460 Wirtschaftsplan 2021 für den LWL-Bau- und Liegenschaftsbetrieb.docx

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