Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Vorlage 14/2371/1, Schulentwicklungsplanung der LWL-Schulen 2020ff – Handlungskonzept/Maßnahmenliste

Beschlussantrag

Der Landschaftsausschuss möge beschließen:

  1. (Neu:) Das Konzept „Schulentwicklungsplanung der LWL-Schulen 2020 ff Handlungskonzept – Maßnahmenliste“ (Vorlage 14/2371) sieht sich als weiteren, wesentlichen Baustein zur Forcierung des gemeinsamen Lernens und ist der bildungspolitischen Perspektive einer Weiterentwicklung eines inklusiven Schulsystems verpflichtet.
  2. (Vormals 1.:) Das vor dem Hintergrund prognostizierter steigender Schüler*innenzahlen erstellte Handlungskonzept zur Sicherstellung des erforderlichen Schulraums an den LWL-Förderschulen wird mit der Maßgabe beschlossen, dass grundsatzlich von den geltenden Klassenfrequenzrichtwerten auszugehen ist. usnahmen sind im Einzelfal zu begründen.
  3. (Vormals 2.:) Die Verwaltung wird beauftragt, zu den in Anlage 4 der Vorlage listenmäßig erfassten und beschriebenen Handlungsbedarfen für einzelne LWL-Schulstandorte Lösungen zu erarbeiten und diese den Ausschüssen der Landschaftsversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
  4. (Neu:) Die Unterstützung des gemeinsamen Lernens und die Durchführung von Kooperationen vor Ort, insbesondere mit Allgemeinen Schulen, werden grundsätzlich prioritär gegenüber eigenen baulichen Maßnahmen behandelt. Auch im Sinne der Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns können sich diese Lösungsansätze als vorteilhaft erweisen.
  5. (Neu:) Künftige Schulbauten sollen sowohl eine inklusive Schulung ermöglichen als auch im Hinblick auf eine multifunktionale Nutzung geplant werden.
  6. (Vormals 3.:) Die Verwaltung wird zudem beauftragt, diese Maßnahmenliste regelmäßig zu aktualisieren und die Fachausschüsse über die jeweiligen Sachstände entsprechend zu informieren.

 

Begründung

Ein zentraler Schwerpunkt des LWL ist es, die Inklusion in Westfalen-Lippe zügig qualitativ voranzubringen. So ist das vorliegende Handlungskonzept „Schulentwicklungsplanung der LWL-Schulen 2020“ (14/2371) auch eine Chance zur Weiterentwicklung des Schulsystems in diesem Sinne. Ziel muss bei allen schulpolitischen Maßnahmen des LWL, auch diejenigen, die die Gebäudeinfrastruktur betreffen, die Weiterentwicklung im Hinblick auf die Inklusionsziele des LWL bleiben.

Eine Zusammenarbeit und Öffnung von Schulen ist von Landesseite gewünscht und gesetzlich festgeschrieben, so in § 4 Schulgesetz NRW: (1) Schulen sollen pädagogisch und organisatorisch zusammenarbeiten. Der Schwesterverband LVR führt dazu aus: „Konkret könnte eine Zusammenarbeit mit anderen Schulträgern ebenso wie die Zusammenarbeit zwischen Schulen viele unterschiedliche Formen annehmen: Denkbar ist z.B. die gemeinsame oder auch gegenseitige Nutzung von bestehendem oder zukünftigem Schulraum, z.B. könnte der gemeinsame Bau eines inklusiven Schulzentrums geplant und durchgeführt werden. (vgl. Vorlage LVR 14/3817, S. 15).

 

Gezeichnet:

Norbert Ostermann, Gertrud Welper, Annette von dem Bottlenberg, Gabriele Wentzek, Martina Müller, Karen Haltaufderheide

 

F. d. R.:

Dr. Didem Ozan

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