Antrag Haushalt, hier: Zentrale Leistungen der Schulträger – Schülerbeförderung

Beschlussvorschlag:
Die Landschaftsversammlung möge beschließen:
Die für die Schülerbeförderungen vorgegebenen Qualitätsstandards werden weiterentwickelt und hinsichtlich Klimaschonung und Ressourceneinsparung ausgebaut.
Bei zukünftigen Neuausschreibungen müssen Anbieter in ihren Fuhrpark 10 % Fahrzeuge mit postfossilem Antrieb einstellen (mind. 1 Fahrzeug).
Sukzessive soll ein Umstieg auf 100 % emissionsarme Fahrzeuge erfolgen.
1 Jahr vor Vertragsende wird dieses Ziel überprüft.
Begründung
Das LWL-Jugenddezernat hat im Schulausschuss vom 18.6.2019 zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern an den LWL-Förderschulen Bericht erstattet. Es sind 66 Beförderungsunternehmen beauftragt, die die Schülerfahrten nach den vom LWL aufgestellten Qualitätsstandards durchführen. Diese Beförderungsunternehmen legen im Schuljahr mehr als 27 Millionen Kilometer zurück (siehe Vorlage 14/1990).
In einem gemeinsamen Antrag haben die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit der SPD- und der CDU-Fraktion beschlossen, dass künftig alle politischen Entscheidungen für den gesamten Landschaftsverband zukünftig mit Blick darauf betrachtet werden, ob sie klimafreundlich, klimaschädlich oder klimaneutral sind (siehe Vorlage 14/2029). Bereits im Jahr 2016 hat die GRÜNEN-Fraktion im Umwelt- und Bauausschuss beantragt, in einer Vorlage darzustellen, welche klimarelevanten Auswirkungen von dem durch den LWL induzierten Verkehr verursacht werden. Der Antrag zielte u. a. auf die Reduktion der Emissionen dieses vom LWL ausgelösten Verkehrs ab (vgl. Vorlage 14/0627).
Wenn man die 27 Millionen Kilometer mit klimakritischem Blick betrachtet und von einer Berechnung des BUND ausgeht, werden bei 140 Gramm CO2 pro Kilometer (5,5 Liter Verbrauch) bei 27 Millionen gefahrenen Kilometern ca. 3780 Tonnen CO2 ausgestoßen. Hier liegt demnach ein erhebliches Einsparpotential. Da die Beförderungsunternehmen erhebliche Investitionen in ihre Furhparks getätigt haben, sollen mit der Erweiterung der Qualitätsstandards für die Schülerbeförderungen um die Kriterien Klimaschonung und Ressourceneinsparung die relevanten Ausschreibungen so formuliert werden, dass die Anbieter ihre Fuhrparks auf emissionsarme Fahrzeuge umstellen.
Da für die Neuformulierung der Qualitätskriterien höhere Kosten bei den Schülerbeförderungen einkalkuliert werden müssen, wird dieser Antrag zum LWL-Doppelhaushalt 2020/2021 gestellt.
Gez.:
Norbert Ostermann, Gertrud Welper, Elke Olbrich-Tripp, Martina Müller, Karen Haltaufderheide

 

Antrag Haushalt Schuelerinnenbefoerderung-2020-2021aend

Drucken