CDU und GRUENE fordern Inklusionsbeirat

Die zeitnahe Beteiligung der Menschen mit Behinderung in institutionalisierter Form beim LWL ist das vordringliche Ziel und soll noch in diesem Jahr realisiert werden. Deshalb müssen die rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen bis zum Herbst in einem schlanken, aber partizipativen Prozess durch die Verwaltung des LWL gemeinsam mit den Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen erarbeitet werden. Nur so kann erreicht werden, dass das Ziel zeitnah und effektiv erreicht wird und der Entstehungsprozess sich nicht unnötig in die Länge zieht und sich ggf. sogar in einem langen Prozess auf dem Weg zu einem solchen Gremium verliert. Die nachhaltige Implementation und Evaluation ist mit den Behindertenselbstorganisationen durchzuführen.

Deswegen wird in einem gemeinsamen Antrag Folgendes gefordert:

Antrag CDU Gruene politische Partizipation Inklusionsbeirat

Die Verwaltung des LWL wird beauftragt bis zur Landschaftsversammlung im Oktober 2021 die tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung eines Behindertenbeirates in partizipativer Zusammenarbeit mit den in Betracht kommenden Vertretungen der Menschen mit Behinderung zu erarbeiten, mit dem Ziel der Verabschiedung einer solchen Satzung im September 2021 und der Aufnahme der Beratungen dieses neuen Beirates noch in diesem Herbst. Dabei sollen folgende Eckpunkte Berücksichtigung finden.

  1. Beim LWL wird ein Inklusionsbeirat zur Partizipation von Menschen mit Behinderung gebildet.
  2. Die Selbstorganisationen sollen im Inklusionsbeirat mit einer Mehrheit vertreten sein. Die Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter sollte zwischen 10 bis 12 Mitglieder sein. Das genaue Verfahren soll zwischen der Verwaltung des LWL mit dem Landesbehindertenrat und der LAG Selbsthilfe NRW e.V. unter besonderer Berücksichtigung deren partizipatorischer Interessen abgestimmt werden.
  3. Die LWL-Fraktionen sind jeweils mit einer Vertreterin/einem Vertreter beteiligt.
  4. Die Sitzungen sollen etwa 2 – 4 Mal im Jahr stattfinden. Terminlich sollen sie sich an der Beratungsfolge der thematisch einschlägigen Ausschüsse des LWL orientieren.
  5. Nach zwei Jahren findet eine Evaluation der Arbeit des Inklusionsbeirates unter Beteiligung der Behindertenselbstorganisationen statt, in der geprüft werden soll, ob Weiterentwicklungsbedarfe bestehen.
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