Gemeinsamer Änderungsantrag von CDU-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/GRÜNE zur Neuaufnahme der Förderung der Biologischen Stationen und vergleichbarer Einrichtungen in Westfalen-Lippe und Anpassung der Naturparkförderung unter Berücksichtigung der GeoParks (Vorlagen-Nr. 15/0663/1)

Beschlussantrag:
In Ergänzung zu den Kriterien des neuen Konzepts zur Förderung der biologischen Stationen und
vergleichbarer Einrichtungen durch den LWL ab dem Jahr 2023 (Vorlagen 15/0663 und 15/0663/1)
wird Folgendes beschlossen:
1. Der Klima- und Umweltausschuss beschließt über die Förderungen nach Vorberatung im
Kulturausschuss. Hierfür ist die Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse der
Landschaftsversammlung entsprechend anzupassen.
2. Die nach der Sommerpause 2022 zu beschließende Förderrichtlinie soll folgende Kriterien
enthalten:
 Das Antragsverfahren wird digital und möglichst unbürokratisch aufgesetzt.
 Von den Antragsberechtigten sind maximal 10 % Eigenbeteiligung zu leisten.
 Ein Thema aus den Bereichen Bildung, Inklusion, Erhalt der Kulturlandschaft oder Klimaschutz
als Teil des Antragskonzeptes ist Voraussetzung für die Förderung.
 Investive Maßnahmen sind nicht auszuschließen, besonders im Bereich inklusiver
Maßnahmen.
 Projekte, die zum Klimaschutz beitragen, werden besonders gefördert und in die CO2-Bilanz
des LWL, entweder direkt oder als Kompensationsmaßnahmen eingerechnet. Die
Verwaltung erstellt dazu ein transparentes CO2-Bilanz-Berechnungssystem im Rahmen des
Integrierten Klimaschutzkonzeptes.
 Auch Kunst- und Kulturprojekte sind zugelassen, sofern innovative Ideen insbesondere aus
einem der Bereiche Bildung, Inklusion, Erhalt der Kulturlandschaft oder dem Klimaschutz
eingebracht werden.
 Kulturabteilung und Klimaschutzmanagement arbeiten bei der Bearbeitung und Beurteilung
der Anträge zusammen.
3. Geförderte Naturparke und GeoParks sollten von der (zusätzlichen) Projektförderung nicht
grundsätzlich ausgeschlossen werden.
4. Der Zeitraum für die Antragstellung für Pilotprojekte, die bereits in 2023 gefördert werden
sollen, wird bis zum 28.02.2023 verlängert.
Begründung:
Das neue Konzept zur Förderung der biologischen Stationen und vergleichbarer
Einrichtungen durch den LWL ab dem Jahr 2023 (Vorlagen 15/0663 und 15/0663/1) ist ein
Meilenstein, denn erstmals fördert der LWL Projekte an der Schnittstelle zwischen
Kulturlandschaftspflege und Natur und trägt zur Aufgabenerfüllung im Rahmen der
allgemeinen landschaftlichen Kulturpflege im Sinne der Landschaftsverbandsordnung bei.
Das Konzept ist weiter an die Bedarfe der Antragstellerinnen und Antragsteller und ihre
Arbeitsweisen anzupassen. Zudem ist das Konzept auf das Klimaschutzziel des LWL
„Klimaneutralität bis 2030“ auszurichten.
Eine politische Steuerung der Förderkulisse ist sinnvoll und soll durch die Ausschussberatung
im Vorfeld der Förderungen sichergestellt werden.
F. d. R.
gez.
Wolfgang Diekmann           Dr. Didem Ozan
CDU-Fraktion                      Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Foerderung biologische Stationen 2022

 

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