Housing First: Förderung des LWL

Liebe GRÜNE in den Kreis- und Ortsverbänden und Fraktionen

 

Am Tag der Wohnungslosen am 11. September haben Sozialverbände und Politik auf das Problem der Obdachlosigkeit aufmerksam gemacht und stärkeres gesellschaftliches Engagement gefordert. Auch in NRW steigt die Zahl der Wohnungslosen und aufgrund der Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt wird es immer schwieriger, geeigneten Wohnraum zu finden.

Der Zugang zu normalem Wohnraum gestaltet sich für Wohnungslose ohnehin aufgrund von z.B. Schufa-Anfragen, Einstufung als potenzielle „Risikomieter:innen“ oder geringes Angebot an erschwinglichem Wohnraum oftmals schwierig. Eine Möglichkeit, die Zahl obdachloser Personen weiter zu verringern, stellt das Housing First dar: Wohnungslose werden möglichst schnell und ohne Umwege in eine eigene Wohnung mit Mietvertrag vermittelt.

Um die Bereitstellung von Wohnraum für Housing-First-Projekte zu unterstützen, wird der Landschaftsverband Westfalen-Lippe auf Initiative von CDU und GRÜNEN den Erwerb bzw. die Anmietung von Wohnraum zur Umsetzung von Housing First-Maßnahmen fördern.

Träger vor Ort sollten über diese Housing-First-Förderung und die Möglichkeit einer Beratung durch den LWL informiert werden. Bitte fragt bei Euren Verwaltungen nach, ob dies geplant oder bereits passiert ist.

Denn in den nächsten Jahren sollen „Housing First“-Projekte in Abstimmung mit den vor Ort zuständigen Kommunen im gesamten Verbandsgebiet ausgerollt werden. Dazu werden im Sozialhaushalt des LWL jeweils 1 Million Euro für vier Haushaltsjahre zur Verfügung gestellt und in geeigneter Weise separat ausgewiesen, womit entsprechende Projekte finanziell unterstützt werden können. Zudem werden aus der LWL-Sozialstiftung zusätzlich über einen Zeitraum von sechs Jahren Mittel fließen, so dass insgesamt in den nächsten Jahren 6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.

Hier findet Ihr alle Förderbedingungen und Kontaktmöglichkeiten zur Housing-First-Förderung des LWL (in Kürze sollen hier auch die Förderanträge bereitgestellt werden):

https://www.lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.de/de/informationen-fur-fachleute/housing-first/

Dort ist die Förderrichtlinie zugänglich. Zuwendungen gemäß dieser Richtlinie erhalten Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie private Investor:innen. Wichtig für die Träger der Freien Wohlfahrtspflege ist zu wissen, dass diese keine Vereinbarung mit dem LWL zur Erbringung von ambulanten Leistungen abgeschlossen haben müssen. Liegt eine derartige Vereinbarung jedoch vor, ist eine Kopplung von Miet- und Betreuungsvertrag ausgeschlossen. Die Berater:innen des LWL sind bei der Klärung von Fragen gerne behilflich.

Hier findet Ihr die von CDU und GRÜNEN auf den Weg gebrachten LWL-Eckpunkte zur Umsetzung von Housing First.

Bei Fragen wendet Euch gerne an uns.

 

Drucken