Muster-Anfrage zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes für Nordrhein-Westfalen durch die Landesregierung

Im vergangenen Jahr hat die NRW-Landesregierung eine Neufassung des Denkmalschutzgesetzes für Nordrhein-Westfalen eingeleitet. Der damals vorgelegte Gesetzentwurf ist angesichts der Rückmeldungen aus der Verbändeanhörung durch das zuständige Bauministerium komplett überarbeitet worden. Der geänderte Entwurf zur Novelle des Denkmalschutzgesetztes NRW liegt nun vor. Er bedeutet für die Kreise und Kommunen erhebliche Veränderungen zu Lasten des Denkmalschutzes.

Hier deshalb eine Muster-Anfrage, die Ihr so schnell wie möglich in Eure Kreistage und Räte einbringen solltet. Dort gibt es auch weitere Informationen zum Hintergrund der Novelle und ihren schädlichen Auswirkungen.

Hier der Link zum *.pdf: GRUENE-Anfrage zur Novelle des Denkmalschutzgesetztes_Kommunen_Kreise_16_4_2021

 

Zudem hier noch ein interessanter Link: http://derarchitektbda.de/editorial-21-2/

 

Bei Fragen könnt Ihr Euch gerne wenden an:

Geschäftsstelle GRÜNE im LWL, Didem Ozan,

Geschäftsstelle GRÜNE im LVR, Ralf Klemm, .

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