Pressemitteilung CDU und GRÜNE: Nächster Schritt in der Umsetzung von Housing First

Interessierte Träger können sich beim LWL informieren

Auf Initiative von CDU-Fraktion und GRÜNER Fraktion hat der LWL beschlossen, den Erwerb bzw. die Anmietung von Wohnraum zur Umsetzung von „Housing First“-Maßnahmen für Wohnungslose durch freie Träger zu fördern. Im Landschaftsausschuss wurde die LWL-Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Erwerbs von Wohnraum, der ausschließlich für Housing-First-Zwecke zur Verfügung steht, kürzlich beschlossen.

„Der Zugang zu normalem Wohnraum gestaltet sich für Wohnungslose zum Beispiel aufgrund
von Schufa-Anfragen oder der Einstufung als sogenannte Risikomietende schwierig, erschwerend kommt noch hinzu, dass in einigen Regionen in Westfalen-Lippe das an erschwinglichem Wohnraum zu niedrig ist. Housing First ist ein Ansatz, wohnungslose Menschen möglichst schnell und ohne Umwege in eine eigene Wohnung mit Mietvertrag zu vermitteln“, sagt Karen Haltaufderheide, Fraktionssprecherin und sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN in der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe.

„Zuwendungen gemäß den Förderrichtlinien erhalten Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie private Investoren. Träger der Freien Wohlfahrtspflege müssen keine Vereinbarung mit dem LWL zur Erbringung von ambulanten Leistungen abgeschlossen haben“, ergänzt Joerg Deichholz, sozialpolitischer Sprecher der CDU und Sozialdezernent des Kreises Minden-Lübbecke.
Den Trägern wird empfohlen, sich frühzeitig über die Modalitäten zu informieren. So ist eine Kopplung von Miet- und Betreuungsvertrag ausgeschlossen, wenn eine Vereinbarung zur Erbringung von ambulanten Leistungen vorliegt.

 

Hier geht´s zur Vorlage „Eckpunkte zur Umsetzung des Beschlusses des Landschaftsausschusses zu Housing First“

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