Antrag von CDU, GRÜNEN und FDP-FW zur Senkung des Hebesatzes für die Landschaftsumlage

Beschlussvorschlag
Der Hebesatz für die Landschaftsumlage 2024 wird unter Berücksichtigung der sich ergebenden Verbesserungen aus dem Haushaltskonsolidierungsprogramm (DS 15/1816) auf 17,35 % festgelegt.
Begründung
Die Verwaltung hat in der Sitzung der Landschaftsversammlung am 28.09.2023 den Haushaltsplanentwurf 2024 mit einem Hebesatz von 17,55 %-Punkten eingebracht. Mit Vorlage 15/2062 wurde verwaltungsseitig vorgeschlagen, die Verbesserungen, die sich aus dem Ergebnisberichtswesen, der Modellrechnung zur Gemeindefinanzierung und weiteren Ergebnis verbessernden Tatbeständen bei der Festlegung des Hebesatzes zur Landschaftsumlage zu berücksichtigen und diesen mit 17,50 %-Punkten zu beschließen.

Unter Berücksichtigung der zu fassenden Beschlüsse zum Haushaltskonsolidierungsprogramm und mit Rücksicht auf die Mitgliedskörperschaften ergeben sich aus Sicht der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP-FW weitere Potentiale zur Senkung des Hebesatzes. Der Hebesatz ist daher gegenüber dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf um 0,2%-Punkte zu senken und auf 17,35 % festzusetzen. Die Landschaftsumlage würde sich dann auf rd. 3.113,5 Mio. EUR belaufen, wodurch sich eine Entlastung der LWL-Mitgliedskörperschaften in Höhe von rd. 34,1 Mio. EUR ergibt.

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