Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Vorlage 14/1865 „LWL Gleichstellungsplan“

Die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN beantragt, dass dem Gleichstellungsplan des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe auch die LWL-Handreichung zu den Verfahrenswegen bei sexuellen Übergriffen angefügt wird.
Die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN beantragt, dass die Gleichstellungsstelle im Jahr 2020 eine Berichtsvorlage zu den Verfahrenswegen in Fällen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz nicht nur in der Gleichstellungskommission, sondern auch im Personalausschuss
zur Beratung vorlegt.

Begründung:
Dank der #Metoo-Bewegung ist die Debatte um den Zusammenhang von Sexismus und Gleichberechtigung am Arbeitsplatz in unserer Gesellschaft angekommen. Rückhalt beim/bei der Arbeitgeber*in allgemein sowie bei den Führungskräften des LWL in Fragen der sexuellen
Selbstbestimmung ist die Grundlage für eine gleichberechtigte Teilhabe aller am Berufsleben. Somit ist der Schutz vor Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung Teil einer modernen Gleichstellungsarbeit.

Zu den Tätigkeitsfeldern der LWL-Gleichstellungsstelle gehört bereits die Beratung und das Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten in Fällen sexueller Belästigung, wie in deren Tätigkeitsbericht (Ds. 14/1692) ausgeführt wird. Eine Darstellung der Beratungstätigkeit der Gleichstellungsstelle in Fällen sexueller Belästigung sowie die Handreichung zu den möglichen Verfahrenswegen im LWL sollte dem Gleichstellungsplan, der für die Jahre 2019 bis 2024 beschlossen wird, angefügt werden.

Das Verfahrenskonzept des LWL in Fällen sexueller Belästigung wurde im Jahr 2018 lediglich in der Gleichstellungskommission vorgestellt und diskutiert. Die Verletzung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts zu verhindern, ist immer auch eine Aufgabe der Leitungsperson. Deshalb sollte auch im Personalausschuss berichtet werden, welche Erfahrungen mit dem Verfahren gemacht wurden und wie diese Problematik bei den Leitungskräften kommuniziert und fortgebildet wird.

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