Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Werkstattbeschäftigten und Inklusionsunternehmen

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beantwortung folgender Fragen im Sozialausschuss am 27.2.2019:

Zum Bereich der Werkstattbeschäftigten:

  1. Werkstattbeschäftigte berichten, dass ihre Entlohnung gesunken sei. Unter Anderem würden kein Weihnachtsgeld und keine vermögenswirksamen Leistungen mehr gezahlt. Ist das zutreffend?
  2. Gibt es in den Werkstätten eine einheitliche Lohnabrechnung, die transparent und vielleicht sogar in leichter Sprache ist, oder macht das jede Werkstatt individuell?
  3. Gibt es in den Werkstätten einheitliche oder vergleichbare Entgeltordnungen?
  4. Wie hoch ist die durchschnittliche Entlohnung von Werkstattbeschäftigten im Geltungsbereich des LWL? Wie werden Außenarbeitsplätze entlohnt?
  5. Wie ist die Entwicklung gegenüber den Vorjahren?
  6. Ist es sinnvoll, dass Werkstätten Leiharbeiter*innen, Schüler*innen und Student*innen beschäftigen und was bedeutet das für den leistungsbezogenen Lohn der Menschen mit Behinderungen?

 

Zum Bereich der Inklusionsunternehmen:

  1. Wie sieht die Vertragsgestaltung im Bereich der Inklusionsuntermehmen aus? Was für Kündigungsfristen werden angesetzt?
  2. Ist der Verwaltung bekannt, dass Inklusionsbetriebe potentiellen Arbeitgeber*innen auf dem Ersten Arbeitsmarkt anbieten, den/die Mitarbeiter*in aus ihrem Arbeitsvertrag auszulösen, um sie oder ihn eher einstellen zu können?
  3. Wie können Beschäftigte in Inklusionsunternehmen beim Übergang in reguläre Arbeit gestärkt werden?
  4. Besteht Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag, z. B. beim Wechsel in den allgemeinen Arbeitsmarkt?
  5. Kann der LWL als Fördergeber Einfluss auf die Vertragsgestaltung nehmen?

 

Begründung:

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Gespräche mit Betroffenen zu arbeitsrechtlichen Fragen im Bereich von Werkstätten und Inklusionsbetrieben geführt. Werkstattbeschäftigte berichteten uns, dass ihre Entlohnung gesunken sei. Unter anderem würden kein Weihnachtsgeld und keine vermögenswirksamen Leistungen mehr gezahlt.

Im Bereich von Inklusionsunternehmen wurde uns berichtet, dass es über Arbeitsverträge langfristige Bindungen an Arbeitgeber*innen gibt (z.B. eine sechsmonatige Kündigungsfrist), die einen Wechsel auf den freien Arbeitsmarkt erschweren.

 

 

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