GRÜNE klagen erneut beim Verwaltungsgericht
GRÜNE im Landschaftsverband strengen erneut Klage beim Verwaltungsgericht an:
„AUSKUNFTS- UND INFORMATIONSRECHTE AUS DEN BETEILIGUNGS-UNTERNEHMEN DES LWL STEHEN DEN FRAKTIONEN ZU.“
Mit einer zweiten Klage vor dem Verwaltungsgericht Münster unternimmt die Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) einen neuenAnlauf, grundsätzlich mehr Transparenz in die kommunalwirtschaftlichen Beteiligungen des Verbandes zu bringen. Der LWL hält neben der Gewährträgerschaft bei der West-LB und der Provinzial-Versicherung verschiedene Beteiligungen an Energieversorgungsunternehmen und Verkehrsgesellschaften.
„Unsere Klage richtet sich im Kern auf den Anspruch, Auskünfte und Informationen aus den Aufsichtsgremien der Beteiligungsgesellschaften zu bekommen, um bei der Meinungsbildung im LWL auf gleicher Augenhöhe mit den größeren Fraktionen mitwirken zu können“, erläutert Fraktionssprecher Heinz Entfellner das Ziel des Verfahrens. CDU und SPD seien in der Regel personell in den Aufsichtsgremien vertreten. „Die haben deshalb weder Bedarf noch Interesse an weiteren Informationen“, so Entfellner. „Aber die Chancengleichheit in der Meinungsbildung und Mitwirkung zu Fragen der Beteiligungen des LWL ist damit ausgehebelt.“
Bereits 1992 hatte ein im Auftrag der grünen LWL-Fraktion erstelltes Rechtsgutachten des renommierten Juristen Professor Dr. Bernhard Stüer den Rechtsanspruch der Fraktionen auf Auskunfts- und Informationsrechte untermauert. Eine erste Klage vor dem Verwaltungsgericht Münster war nach sechs Jahren aus formalen Gründen abgewiesen worden. „In der Sache hat das Gericht bis heute nicht entschieden“, sagt GRÜNEN-Sprecher Entfellner dazu, „und das wollen wir mit der neuen Klage nun ändern. Dabei gilt unser vorrangiges Interesse eigentlich nicht der gerichtlichen Auseinandersetzung. Wenn die anderen Fraktionen unserer Bitte nach mehr Transparenz zustimmen, ist die Klage sofort vom Tisch.“