Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum BLB-Wirtschaftsplan 2020 – Ausstattung von Neubauten mit Photovoltaik und Stromtankstellen

Beschlussantrag :
Die Landschaftsversammlung möge beschließen:
1. Grundsätzlich ist jeder Neubau mit Photovoltaik (PV) zur Eigenstromversorgung
auszustatten. Sollte es im Einzelfall sinnvoller sein, andere regenerative
Energieformen zu nutzen, ist das im Ausschuss darzustellen.
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Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Haushaltsplanentwurf 2020/2021; hier: Einrichtung einer Stelle für eine*n Klimaschutzbeauftragte*n

Beschlussantrag :
Die Landschaftsversammlung möge beschließen:
Bereits in den Doppelhaushalt 2020/2021 wird eine Stelle für eine*n
Klimaschutzbeauftragte*n geschaffen. Diese wird als Stabsstelle dem Landesdirektor direkt
zugeordnet.

Begründung:
Im gemeinsamen Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS [...]  Weiterlesen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Vorbericht zum Haushaltsplan 2020/2021, Kapitel „Wesentliche Ziele und Strategien des LWL“

Beschlussantrag :
Die Landschaftsversammlung möge beschließen:
Der Punkt Klimaschutz wird als wesentliches Ziel im Vorbericht zum Haushaltsplan
2020/2021 aufgenommen und die sich daraus ergebenden Maßnahmen und
Handlungsfelder werden beschrieben.

Begründung:
Der Vorbericht ist Teil des Haushaltsplans 2020/2021. [...]  Weiterlesen

Antrag Haushalt, hier: Übernahme der Kosten zur Empfängnisverhütung als freiwillige Leistung bei Bewohner*innen in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe

Beschlussvorschlag:
Die Landschaftsversammlung möge beschließen:
Der LWL übernimmt die notwendigen Kosten für Kontrazeptiva für Bewohner*innen in den besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe ab dem 01.01.2020 als freiwillige Leistung der Hilfe zur Familienplanung. In den Doppelhaushalt [...]  Weiterlesen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Haushaltsplanentwurf 2020/2021, hier: Produktgruppe 050207 – Leistungen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten

Die Landschaftsversammlung möge beschließen:
Der LWL entwickelt eine Konzeption, wie gemeinsam mit den Kommunen Housing-First-Maßnahmen umgesetzt werden können. Dabei soll der LWL den notwendigen Wohnraum durch Kauf oder Neubau zur Verfügung stellen. Die Versorgung könnte durch die beteiligten Kommunen erfolgen.
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