Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Vorlage 14/2430 „Standortentwicklungsplanung (StEP) Marsberg: Auslobung eines Architektenwettbewerbs zur Errichtung von Ersatzneubauten für die Erwachsenenpsychiatrie und die Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie den Neubau einer Sporthalle“

Vor die Zustimmung zur grundsätzlichen Zusammensetzung des Preisgerichts für den oben genannten Wettbewerb haben wir einen Änderungsantrag gestellt. Nach der Wahl ist eben nicht vor der Wahl, wie ein geflügeltes Wort besagt. Die neue Zusammensetzung der Landschaftsversammlung sollte abgewartet werden.

20200911 [...]  Weiterlesen

Anschreiben der Fraktion an den Landesdirektor Matthias Löb zu Corona und der Situation an Schulen

Aus vielen Ecken des LWL-Gebiets habe unsere Politiker*innen vor Ort Fragen von Eltern erreicht, die sich rund um die Einschulung der Kinder, aber auch den Alltag in Schule und in den Ferien drehen.

Wir haben das zum Anlass genommen, ein Anscheiben an den Landesdirektor Matthias Löb zu Corona und der Situation an Schulen [...]  Weiterlesen

Erklärung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe zur Triage-Diskussion in der Coronakrise

Wir bitten die Mitglieder des Deutschen Bundestages eindringlich, sich mit dem Thema Triage-Richtlinien bei Covid-19 zu befassen und dabei den Rat der Expert*innen und auch Vertreter*innen von sogenannten Risikogruppen mit einzubeziehen.

Die Corona-Pandemie breitet sich weiter weltweit aus. In Deutschland ist es dank [...]  Weiterlesen

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur geplanten Novelle des Denkmalschutzgesetzes

Beschlussvorschlag:

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Inwieweit hat der LWL sich außerhalb des Anhörungsverfahrens zum Gesetzentwurf am 15.03.2019 bereits dafür eingesetzt, dass die kritischen Punkte in der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes NRW geändert werden?
  2. Gibt es eine gemeinsame Initiative mit dem LVR, dem NRW Städte- und Gemeindebund und anderen Institutionen und Verbänden, die sich ebenfalls bereits in der Anhörung 2019 kritisch geäußert haben?
  3. Welche Auswirkungen wird es auf die Durchschlagskraft der Denkmalpflege im Westfalen haben, wenn die Benehmensherstellung mit der LWL-Denkmalpflege entfällt und durch eine reine Anhörung und Stellungnahme ersetzt wird?
  4. Wird ein Wegfall der Benehmensherstellung Auswirkungen auf die Mitsprache bei der Bewirtschaftung der Fördermittel des Landes haben und damit die Ausgewogenheit der Verteilung der Denkmalpflegemittel unter fachlichen Aspekten in Westfalen gefährden?
  5. Kommen auf den LWL zusätzliche Kosten zu, wenn die Magazinierung zukünftig beim LWL stattfinden soll, aber Funde laut Schatzregal weiterhin dem Land NRW gehören?
  6. Welche Änderungen in der Personalstruktur werden in der der LWL-Denkmalpflege erwartet, falls der Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung beschlossen wird?

Begründung:

Die Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes NRW (DSchG NRW) vorgelegt. Mit Schreiben vom 27.05.2020 wurde auch der Landschaftsverband Westfalen-Lippe an der Anhörung beteiligt. [...]  Weiterlesen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Vorlage 14/2371/1, Schulentwicklungsplanung der LWL-Schulen 2020ff – Handlungskonzept/Maßnahmenliste

Beschlussantrag

Der Landschaftsausschuss möge beschließen:

  1. (Neu:) Das Konzept „Schulentwicklungsplanung der LWL-Schulen 2020 ff Handlungskonzept – Maßnahmenliste“ (Vorlage 14/2371) sieht sich als weiteren, wesentlichen Baustein zur Forcierung des gemeinsamen Lernens und ist der bildungspolitischen Perspektive einer Weiterentwicklung eines inklusiven Schulsystems verpflichtet.
  2. (Vormals 1.:) Das vor dem Hintergrund prognostizierter steigender Schüler*innenzahlen erstellte Handlungskonzept zur Sicherstellung des erforderlichen Schulraums an den LWL-Förderschulen wird mit der Maßgabe beschlossen, dass grundsatzlich von den geltenden Klassenfrequenzrichtwerten auszugehen ist. usnahmen sind im Einzelfal zu begründen.
  3. (Vormals 2.:) Die Verwaltung wird beauftragt, zu den in Anlage 4 der Vorlage listenmäßig erfassten und beschriebenen Handlungsbedarfen für einzelne LWL-Schulstandorte Lösungen zu erarbeiten und diese den Ausschüssen der Landschaftsversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
  4. (Neu:) Die Unterstützung des gemeinsamen Lernens und die Durchführung von Kooperationen vor Ort, insbesondere mit Allgemeinen Schulen, werden grundsätzlich prioritär gegenüber eigenen baulichen Maßnahmen behandelt. Auch im Sinne der Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns können sich diese Lösungsansätze als vorteilhaft erweisen.
  5. (Neu:) Künftige Schulbauten sollen sowohl eine inklusive Schulung ermöglichen als auch im Hinblick auf eine multifunktionale Nutzung geplant werden.
  6. (Vormals 3.:) Die Verwaltung wird zudem beauftragt, diese Maßnahmenliste regelmäßig zu aktualisieren und die Fachausschüsse über die jeweiligen Sachstände entsprechend zu informieren.

Begründung

Ein zentraler Schwerpunkt des LWL ist es, die Inklusion in Westfalen-Lippe zügig qualitativ voranzubringen. So ist das vorliegende Handlungskonzept „Schulentwicklungsplanung der LWL-Schulen 2020“ (14/2371) auch eine Chance zur Weiterentwicklung [...]  Weiterlesen