GRÜNER Antrag zum Divestment
18. Mär. 2016
VERANTWORTUNG FÜR DEN KLIMAWANDEL ÜBERNEHMEN – RWE-AKTIEN VERKAUFEN
Beschlussantrag :
Der Landschaftsausschuss beschließt,
dass für die Finanzanlagen des LWL ab sofort zusätzlich der Grundsatz gilt, nicht mehr in Bereiche zu investieren, die unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten ethischer und / oder ökologischer Art problematisch sind.
- Die Verwaltung legt dem Landschaftsausschuss bis Mitte des Jahres eine Überarbeitung der Anlagerichtlinie für die Finanzrücklagen des LWL zur Entscheidung vor. Soweit rechtlich zulässig, sollen diese Richtlinien auch für alle LWL Beteiligungen gelten. Bei den Beteiligungen, bei denen der LWL nicht Mehrheitseigner oder nur indirekt beteiligt ist, werden die Vertreter*innen des LWL beauftragt darauf hinzuwirken, dass die Ziele der Anlagerichtlinien des LWL sinngemäß in die Anlagerichtlinien der jeweiligen Beteiligung aufgenommen werden.
- Der Landschaftsausschuss definiert folgende Punkte als ethisch und / oder ökologisch problematisch:
- Kinderarbeit
- Militärwaffen herstellen oder vertreiben
- Atomkraft
- nicht nachhaltige und klimaschädliche Energieexploration und -produktion (Dekarbonisierung)
- Gentechnik (Menschen, Tiere, Pflanzen und Saatgut)
- Tierversuche im Bereich von Kosmetika
- Organisationen / Strukturen, die als eklatant korrupt gelten, bzw. bei denen Bestechung nicht nachhaltig geahndet wird
Die Verwaltung wird beauftragt, [...]