Gemeinsamer Haushaltsantrag von CDU-Fraktion und GRÜNER Fraktion: „Housing First“

Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen beantragen:

  1. Die Verwaltung des LWL wird aufgefordert für Maßnahmen im Zusammenhang mit „Housing First“ Projekten die gesetzlich möglichen Rahmen voll auszuschöpfen. In entsprechenden Verfahren soll die vor- und nachgehenden Betreuungsleistungen durch den LWL regelmäßig mindestens 6 Monate vor Einzug und weitere 6 Monate nach Bezug einer Wohnung betragen mit der Maßgabe, dass der Übergang in spezielle Hilfesysteme dann abgeschlossen sein sollte.
  2. In den nächsten Jahren sollen „Housing First“ Projekte mit den vor Ort zuständigen Kommunen im Verbandsgebiet ausgerollt werden.
    Dazu sollen in den kommenden vier Haushaltsjahren im Sozialhaushalt des LWL jeweils 1 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden, um einen Fond zu errichten, aus dem entsprechende Projekte finanziell unterstützt werden können. Weiterhin ist beabsichtigt aus der LWL-Sozialstiftung zusätzlich über einen Zeitraum von vier Jahren pro Jahr 500.000 € für diesen Fond zur Verfügung zu stellen. Insgesamt sollen damit in den nächsten Jahren 6 Millionen Euro, d.h. pro Jahr 1,5 Millionen Euro zur Verfügung, die in den „Housing First“ Fond einbezahlt werden.

Diese Mittel sollen im Wesentlichen zur Risikoabdeckung in Vermietungsmodellen und als verlorene Investitionskostenzuschüsse beim Erwerb einzelner Wohnungen verwendet werden.

  1. Die Risikoabdeckung für Träger bei Vermietungsmodellen durch Leerstände soll auf maximal 6 Monate und in Höhe von 50% der Mietkosten beschränkt sein. Voraussetzung dafür ist, dass die leerstehende Wohnung einem örtlichen Housing-First Projekt bzw. einer entsprechenden Einzelmaßnahme ausschließlich zur Verfügung steht. Insgesamt darf der ausgezahlte Risikounterstützungsbetrag die Summe von 3.000 € pro einzelnem Wohnobjekt nicht überschreiten.
  2. Der verlorene Investitionskostenzuschuss darf maximal 30% der Kaufsumme betragen. Die Höchstsumme aus dem „Housing First“ Projekt wird auf maximal 30.000 € begrenzt.

Soweit freigemeinnützige Träger, insbesondere Mitglieder von Wohlfahrtsverbänden [...]  Weiterlesen

Beschluss des Landschaftsausschusses zur Stalag-Gedenkstätte in Holte-Stukenbrock

Die Vorlage „Weiterentwicklung des Stalag 326 zu einer Gedenkstätte mit gesamtstaatlicher Bedeutung; Beteiligung des LWL an der Trägerstiftung sowie an den Betriebs- und Investitionskosten“ für die LWL-Landschaftsversammlung wurde im Landschaftsausschuss am Freitag, den 1.10. mehrheitlich mit einer Gegenstimme [...]  Weiterlesen

Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN zur institutionalisierten politischen Partizipation von Menschen mit Behinderung beim LWL

Die zeitnahe Beteiligung der Menschen mit Behinderung in institutionalisierter Form beim LWL ist das vordringliche Ziel und soll noch in diesem Jahr realisiert werden. Deshalb müssen die rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen bis zum Herbst in einem schlanken, aber partizipativen Prozess durch die Verwaltung des [...]  Weiterlesen