CDU und GRÜNE im LWL beschließen Landschaftsumlage in Höhe von 16,2 %

Große Mehrheit in der Landschaftsversammlung für Haushaltsentwurf der Verwaltung für 2023

 

Mit großer Mehrheit wurde der Haushalt 2023 des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe beschlossen. Neben den Koalitionsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen stimmten auch die Fraktionen von SPD und FDP/FW für den Hebesatz von 16.2%. Die Landschaftsumlage beläuft sich somit auf 2,9 Mrd. EUR. Darüber hinaus einigten sich die Fraktionen auf einen Haushaltsbegleitbeschluss, der die LWL-Verwaltung beauftragt ein Programm aufzulegen, das einen maßgeblichen Beitrag zur Dämpfung der Kostendynamik leisten soll. Als weitere Maßnahme wurde eine Resolution verabschiedet, die Land und Bund auffordert sich in einem höheren Umfang als bisher an den Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zu beteiligen. Die Verbandsversammlung im Landschaftsverband Westfalen-Lippe sieht Land und Bund in der Verpflichtung die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Inklusion finanziell adäquat auszustatten. Die Sozialgesetzgebung wird zum größten Teil von Deutschen Bundestag beschlossen, aber von den beiden Landschaftsverbänden in NRW umgesetzt.

Dazu der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion im LWL, Dr. Kai Zwicker, in seiner Haushaltsrede: „Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Der Bund beschließt die Gesetze und die Landschaftsverbände müssen die Beschlüsse umsetzen und zwar ohne auskömmliche Finanzierung. Das kann nicht sein!“ Die CDU stehe, wie keine andere Partei, seit Jahrzehnten für finanzielle Stabilität und Verlässlichkeit. Deshalb werde man den Weg der Haushaltskonsolidierung beim LWL fortsetzen, aber gleichzeitig Land und Bund nicht aus der Finanzierungsverpflichtung entlassen, um die Handlungsfähigkeit der Mitgliedskommunen zu sichern.“

Dazu die Fraktionssprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im LWL, Karen Haltaufderheide: „Stetig steigende Kosten aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen und jetzt auch der multiplen Krisenlage belastet die Träger der Eingliederungshilfe. Land und Bund müssen hier stärker in die Verantwortung gehen. Aber auch bei angespannter Finanzlage muss angesichts  der dramatischen Klimakrise klar sein, dass das Ziel eines klimaneutralen LWL in 2030 nicht in Gefahr geraten darf. Der LWL ist hier auch Vorbild für die Mitgliedskörperschaften. Das ist der Hintergrund, warum wir beim LWL bei allen Themen nicht nur die monetären Kosten, sondern auch die Klimaauswirkungen prüfen. Deshalb setzen wir uns auch für Nachhaltiges Bauen ein und haben die Mobilitätswende im Blick.“

Link zum Haushaltsbegleitbeschluss

Link zum Beschlussvorschlag und zur Resolution: „Teilhabe für alle durch Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und erfordert eine aufgabenadäquate Finanzausstattung der Träger der Eingliederungshilfe“.

Informationen des LWL zum Haushalt 2023

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