Antrag: Resolution Fonds Deutsche Einheit
10.06.1998
Antrag: Resolution zu Änderung des Gesetzes über die Einrichtung eines Fonds "Deutsche Einheit"
Beschlußantrag:
Der Finanzausschuß möge aus aktuellem Anlaß folgende Resolution an den Landesgesetzgeber und die Landtagsfraktionen beschließen:
„Durch die Änderung des Gesetzes über die Einrichtung eines Fonds „Deutsche Einheit“ und des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern wird das Land NRW allein im Jahr 1998 um rund 490 Millionen DM entlastet. Da die Städte und Gemeinden in NRW mit ca. 42% an des Lasten des Fonds Deutsche Einheit beteiligt sind und vor dem Hintergrund der angespannten Situation der kommunalen Haushalte erwartet der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, daß die Kommunen entsprechend an dieser Entlastung beteiligt werden. Der hierzu notwendige Nachtrag zum Gemeindefinanzierungsgesetz 1998 sollte zeitnah verabschiedet werden, damit eine sofortige Weitergabe der Entlastungswirkung möglich wird.“
Die Verwaltung wird beauftragt, diese Resolution an den Landesgesetzgeber und die Landtagsfraktionen weiterzuleiten.
Begründung:
Im vergangenen Jahr mußten die Kommunen in NRW im laufenden Haushaltsjahr Kürzungen der Schlüsselzuweisungen hinnehmen. Nach alter Rechtslage muß das Land NRW im Jahr 1998 insgesamt ca. 2,1 Mrd. DM für den Fonds „Deutsche Einheit“ aufbringen. Die Kommunen sind hieran im Verhältnis ihrer Finanzkraft (42%) zur Finanzkraft des Landes (58%) beteiligt.
Ohne einen Nachtrag zum GfG 98 würde das Land NRW ausschließlich und allein seine eigene Last um 490 Mio. DM verringern. Den Städten und Gemeinden bei dieser positiven Entwicklung beim Fonds „Deutsche Einheit“ die anteilige Entlastung vorzuenthalten, hieße mit zweierlei Maß zu messen.
gez. Detlev Paul, Wolfgang Wrobel
Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN