CDU und SPD „sparen“ sich selbst gesund

BLOSSE UMVERTEILUNG AUF KOSTEN DER GRÜNEN – KLAGEVERFAHREN

 

 

Mit den Stimmen von CDU und SPD im Landschaftsverband Westfalen-Lippe beschloß der Landschaftsausschuß am vergangenen Freitag eine Neuregelung der Finanzausstattung für die Fraktionen: „Die großen Fraktionen wollen sich als große Sparer darstellen, aber in Wirklichkeit handelt es sich um eine bloße Umverteilung zu Lasten der GRÜNEN. Wir sollen gespart werden“, kritisiert der Fraktionssprecher der Bündnisgrünen, Heinz Entfellner.

Da auch die künftig wieder vertretene F.D.P. in die Entscheidung eingebunden worden sei, hätten sich hier drei Fraktionen auf Kosten einer vierten geeinigt. Während die Zuschüsse an die Fraktionen bei CDU und SPD um etwa zwei Prozent zurückgingen, habe die Mehrheit die Mittel der grünen Fraktion um über 40 Prozent gekürzt. „Dies ist ein willkürliches und handstreichartiges Vorgehen, das nach unserer Auffassung gegen geltendes Recht verstößt“, so Heinz Entfellner, der nun mit seiner Fraktion ein Klageverfahren anstrebt. „Vor der Beschlußfassung hätte gemeinsam geklärt werden müssen, welcher Mindestbedarf für Fraktionen notwendig ist, damit diese überhaupt an der Willensbildung innerhalb der Landschaftsversammlung teilnehmen können.“ Vor allem der CDU-Fraktion sei aber offenbar viel eher der Umfang der politischen Sacharbeit der GRÜNEN ein Dorn im Auge gewesen, so die Einschätzung Entfellners. Für die GRÜNEN sei ein sparsamer Umgang mit Steuermitteln selbstverständlich, die Chancengleichheit müsse aber gewahrt sein.

Für absolut unzulässig hält er das rückwirkende Inkrafttreten der Neuregelung zum 1. November. Dies sei mit dem Rechtsstaatsprinzip des Vertrauensschutzes in keiner Weise vereinbar, schließlich seien auch Arbeitsverträge für Fraktionsangestellte zu berücksichtigen.

Die GRÜNEN haben nun den Landesdirektor in einem Schreiben vom heutigen Tage aufgefordert, den Beschluß des Landschaftsausschusses als rechtswidrig zu beanstanden. „Wir haben ihn zugleich davon in Kenntnis gesetzt, daß wir in den nächsten Tagen ein gerichtliches Eilverfahren in dieser Sache anstreben, um die Rechtmäßigkeit des rückwirkenden Beschlusses feststellen zu lassen“, so die Aussage von Fraktionssprecher Entfellner. „Wir werden es nicht hinnehmen, daß wir an der Wahrnehmung unserer Aufgaben als Fraktion derart massiv behindert werden sollen. Wenn der Landesdirektor den Beschluß nicht beanstandet, wird das Gericht zu entscheiden haben.“

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