Finanzierung der Eingliederungshilfe
08. Feb. 2013
Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederunghilfe kommt 2015
Zu einem Informations- und Meinungsaustausch trafen sich am Freitag Nachmittag (8. Februar) die kommunalpolitische Sprecherin der GRÜNEN Bundestagsfraktion Britta Haßelmann, die Sozialdezernentin des LVR Martina Hoffmann-Badache, der kommunalpolitische Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion NRW Mario Krüger mit Mitgliedern der GRÜNEN Fraktionen in den Landschaftsversammlungen und Oliver Held, Sprecher der GRÜNEN Gruppe im Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund (NWStGB).
„Wir wollten uns zum Thema der Kostenbeteiligung des Bundes an der Finanzierung der Eingliederungshilfe mit unserer kommunalpolitischen Sprecherin Britta Haßelmann (Bielefeld) austauschen,“ so Martina Müller, Sprecherin der GRÜNEN Fraktion im LWL.
Anlaß war der Abschlussbericht der Finanzkommission von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der von führenden GRÜNEN FinanzpolitikerInnen erarbeitet worden ist und darstellt, welche Möglichkeiten und Vorschläge es bei einem Regierungswechsel für eine angemessene Mittelausstattung aller drei staatlichen Ebenen (Bund, Länder und Kommunen) gibt. Eine besondere Rolle bei der Erstellung des Berichts haben dabei die Belastungen der Kommunen gespielt, speziell durch die explodierenden sozialen Kosten im letzten Jahrzehnt.
Der Finanzbericht macht deshalb vor allem Vorschläge, wie die Kommunen durch zusätzliche Einnahmen und gezielte Entlastungen bei den sozialen Kosten gestärkt werden können.
Der GRÜNEN LWL Fraktion ist besonders wichtig, dass die durch die Verhandlungen über den Fiskalpakt im letzten Jahr getroffenen Vereinbarungen auf Kostenbeteiligung des Bundes an der Eingliederungshilfe operationalisiert werden. Dazu macht der Abschlussbericht der GRÜNEN Finanzkommission folgende Aussage:
„Die Kosten für die Eingliederungshilfe sind eine der am dynamischsten steigenden Kostenpunkte der Kommunen. Derzeit belaufen sich die Ausgaben auf bundesweit ca. 12,5 Milliarden Euro. Eine Entlastung der Kommunen bei den Kosten der Eingliederungshilfe ist deshalb notwendig. Ein erster Schritt in diese Richtung sichert das Verhandlungsergebnis zwischen Bund und Ländern im Rahmen der Bundesratszustimmung zum Europäischen Fiskalpaktes: „Bund und Länder werden unter Einbeziehung der Bund- Länder-Finanzbeziehungen ein neues Bundesleistungsgesetz in der nächsten Legislaturperiode erarbeiten und in Kraft setzen, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe in der bisherigen Form ablöst.“ (Zitat aus dem Verhandlungsergebnis) Ein solches Teilhabeleistungsgesetz ist dringend notwendig. Denn die Leistungserbringung für Menschen mit Behinderungen aus der Sozialhilfe ist nicht mehr zeitgemäß und variiert regional erheblich. Insbesondere widerspricht dies der UN-Behindertenrechtskonvention, die gleiche Rechte für Menschen mit und ohne Behinderung garantiert. Wir arbeiten deshalb an einem solchen Teilhabeleistungsgesetz, das qualitativ hohe Standards für die Eingliederungshilfe festschreibt und einen Wechsel hin zur konsequenten Ausrichtung an der Selbstbestimmung der Leistungsberechtigten einleitet und das den Bund an der Finanzierung beteiligt. Eine Arbeitsgruppe aus Sozial-, Kommunal- und FinanzpolitikerInnen arbeitet derzeit an den Eckpunkten eines solches Gesetzes. Wir wollen in der kommenden Legislaturperiode ein solches Gesetz auf den Weg bringen.“ (Abschlussbericht der Finanzkommission von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14.12.2012, S. 13)
v.l.: Jens Petring, GRÜNE LVR & Düsseldorf | Martina Hoffmann Badache, Sozialdezernentin LVR (GRÜNE) | Mario Krüger, MdL (GRÜNE) | Britta Hasselmann, MdB (GRÜNE) | Martina Müller, GRÜNE im LWL | Birgit Niemann-Hollatz, GRÜNE im LWL
Die anwesenden GRÜNEN KommunalpolitikerInnen nahmen erfreut zur Kenntnis, dass derzeit eine Kommission aus Kommunal-, Finanz- und SozialpolitikerInnen die konktrete Beteiligungshöhe des Bundes für 2014/2015 definiert.
„Neben der Bundesbeteiligung ist aber auch eine Veränderung und Optimierung der Hilfen notwendig, “ erläutert Martina Müller. „Wir brauchen ein Teilhabeleistungsgesetz, das qualitativ hohe Standards für die Eingliederungshilfe festschreibt und einen Wechsel hin zur konsequenten Ausrichtung an der Selbstbestimmung der Leistungsberechtigten einleitet.“