flexiblen ambulanten Erziehungshilfen
28.11.2000
Etat 2001: "Modellprojekt Einsatz von flexiblen ambulanten Erziehungshilfen in der Jugendhilfe"
Der Landesjugendhilfeausschuß/Personalausschuß möge beschließen:
Im Landesjugendamt wird eine zusätzliche Stelle zum Zwecke der Intensivierung des Beratungsangebotes für die örtlichen Jugendhilfeträger im Bereich der Flexiblisierung von ambulanten Erziehungshilfen in der Jugendhilfe geschaffen.
Begründung:
Der Landesjugendhilfeausschuß hat in seiner Sitzung vom 06.06.1997 die Durchführung eines Modellprojektes „Flexibilisierung erzieherischer Hilfen als gemeinsame Zielsetzung der öffentlichen und freien Träger“ beschlossen. Das Modellprojekt wurde Ende 1999 abgeschlossen, die Ergebnisse wurden der Fachöffentlichkeit im April 2000 in Form eines Abschlußberichtes und einer Abschlußveranstaltung vorgestellt.
Das Modellprojekt hat unter anderem zum Ziel, den Bereich der erzieherischen Hilfen als einen der kostenträchtigsten Bereiche der Jugendhilfe zu qualifizieren, um anhand fachlicher Standards und deren kostenbewußter Umsetzung der örtlichen Jugendhilfe in Westfalen-Lippe praktische Hinweise und Umsetzungshilfen zu geben. In mehreren Jugendämtern in Westfalen-Lippe laufen seitdem bereits Beratungsprojekte des Landesjugendamtes zur Entwicklung örtlicher, flexibler, paßgenauer und kostenbewußter Versorgungsstrukturen im Bereich der Hilfen zur Erziehung.
Das Beratungsangebot des Landesjugendamtes in diesem Themenbereich wurde inzwischen von den örtlichen Jugendhilfeträgern so gut angenommen, daß die Beratungskapazitäten zu diesem Thema vollkommen ausgeschöpft und Wartezeiten sowie Engpässe in einem nicht mehr akzeptablen Ausmaß vorhanden sind. Nach Auskunft des Landesjugendamtes kann die Nachfrage derzeit nicht mehr ausreichend bedient werden. Aus diesem Grund sollte eine zusätzliche Stelle für die beschriebenen Aufgaben geschaffen werden.