Haushaltsbegleitbeschlusses 2003
Stellungnahme Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses 2003
Erste Stellungnahme nach Beratung in der Klausurtagung 21.-23. März 2003
zur Vorlage 11/1612 Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses 2003
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im LWL begrüßt die Bemühungen der Verwaltung, mit der Vorlage 11/1612 weitere Sparpotentiale zu benennen und in den Konsequenzen ihrer jeweiligen Umsetzung zu bewerten. Den Bemühungen um Konsolidierung muss jedoch aus Sicht der GRÜNEN eine klar erkennbare Konzeption zur Weiterentwicklung des LWL über das Jahr 2003 hinaus zugrunde liegen, in die sich die einzelnen vorgeschlagenen Maßnahmen einordnen müssten. Eine solche Gesamtkonzeption ist aus der Vorlage 11/1612 nicht ablesbar, viele Maßnahmen scheinen beliebig ausgewählt und in ihrer Wirkung weitgehend zufällig.
- Die Vorlage ist insofern nicht geeignet, dem Landschaftsverband für die Weiterentwicklung seiner Aufgabenerfüllung Perspektive zu geben. Dennoch wird die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN in einen differenzierten Prüfungsprozess einzelner vorgeschlagener Maßnahmen eintreten.
Alle Sparbemühungen innerhalb des Aufgabenkanons des LWL müssten nach Auffassung von Bündnis 90/DIE GRÜNEN strukturell dort ansetzen, wo langfristige Einspareffekte bei gleichzeitiger Vermeidung von Qualitätseinbußen erreichbar sind. Dies trifft etwa auf die weitere Integration von Kindern mit Behinderungen in Regelkindergärten oder auch den Ausbau des ambulanten betreuten Wohnens zu, der von den GRÜNEN aus fachlichen Gründen bereits seit langem gefordert wird, und nun – allerdings in erster Linie aus Kostenerwägungen – beim LWL forciert werden soll. Ähnliches gilt für ein individuelles Hilfeplanverfahren für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten (WfB’s), das eine weitaus bedarfsgerechtere Förderung und damit zugleich gezieltere Kostensteuerung unter Nutzung von Einsparpotentialen ermöglichen würde.
Nur eine fachliche Weiterentwicklung der Aufgabenerfüllung schafft aber überhaupt die Voraussetzungen, derartige sinnvolle Sparkonzeptionen unter Erhalt fachlicher Standards zu entwickeln. Mit dem freiwilligen Verzicht auf know-how und Kompetenzen – so etwa auch in den Bereichen Umwelt- und Frauenpolitik – nimmt sich der LWL selbst die Mittel zur Entwicklung zukunftsfähiger Strukturen.
- Die Vorlage ist insofern nicht geeignet, Ansätze für eine strukturelle Weiterentwicklung des LWL aufzuzeigen, die es ihm ermöglichen würde, seine Aufgaben ohne Abstriche bei Qualität und fachlichen Standards durch effizienteren Mitteleinsatz zu erfüllen.
Die aktuellen Haushaltsprobleme des LWL sind mit den herkömmlichen Methoden und Instrumenten oder mit der bloßen Weiterführung und Verschärfung begonnener Sparmaßnahmen allein nicht zu lösen. Alle derart in der Vorlage 11/1612 beschriebenen Sparmaßnahmen unter Ausblendung fach- und verbandspolitischer Konsequenzen werden die zu erwartende dramatische Kostenentwicklung aus den steigenden Fallzahlen in der Eingliederungshilfe nicht auffangen können.
- Die Vorlage ist insofern nicht geeignet, dieses strukturelle Problem für den LWL-Haushalt auch nur ansatzweise zu lösen. Dies kann im Kern nur durch ein Leistungsgesetz für die Eingliederung und Integration von Menschen mit Behinderungen geschehen.
Der LWL muss nach Auffassung der GRÜNEN dauerhaft in der Lage bleiben, seine Aufgaben qualifiziert und sachgerecht im Sinne der Menschen in Westfalen-Lippe wahrzunehmen. Dazu bedarf es einer hinreichenden Ressourcenausstattung, ohne die es zu einer schleichenden Aushöhlung in der Qualität der Aufgabenerfüllung kommt. Die in der Vorlage 11/1612 vorgeschlagenen Maßnahmen könnten in ihrer Summe jedoch sehr wohl dazu beitragen, den LWL in seiner Aufgabenerledigung für die Menschen in Westfalen-Lippe an den Rand seiner Möglichkeiten zu bringen oder ihn soweit zu schwächen, dass er sehr schnell seine Rolle als fachlich kompetenter und starker kommunaler Partner in den Bereichen Gesundheit, Jugend, Soziales und Kultur verliert.
- Die Vorlage ist insofern nicht geeignet, den LWL bei seinen Mitgliedskörperschaften, bei den fachlichen Kooperationspartnern und den Menschen in seinen Einrichtungen stärker zu verankern und die Bedeutung seiner Aufgabenerledigung zu unterstreichen.
Die in der Vorlage 11/1612 vorgeschlagenen personalwirtschaftlichen Maßnahmen tragen überdies zu einer Demotivation und Entsolidarisierung der Mitarbeiter/innen bei, sie werden in nahezu allen Bereichen zu erheblicher Arbeitsverdichtung führen und setzen zudem ganz offen wichtige Teile der erreichten Gleichstellungsbemühungen und Frauenförderung außer Kraft, ohne den Mitarbeiter/innen eine wirkliche Perspektive für die Arbeit in ihrem Verband zu geben. Ganz offensichtlich handelt es sich bei den vorgeschlagenen personalwirtschaftlichen Maßnahmen auch nicht um das Ergebnis eines kooperativen Prozesses mit den Mitarbeiter/innen und den Personalvertretungen unter Ausschöpfung der Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte, sondern um eine schlichte Verordnung „von oben“.
- Die Vorlage ist insofern nicht geeignet, den Prozess der Weiterentwicklung des LWL für alle Mitarbeiter/innen möglichst transparent und nachvollziehbar zu gestalten, ihre Motivation und Bereitschaft zur Mithilfe bei der Lösung der Probleme einzufordern und sie auf dem Weg in die Zukunft des Verbandes mit zu nehmen.