Landschaftsumlage 2001
26.01.2001
Antrag zu Etat 2001: Senkung der Landschaftsumlage (26.01.2001)
Die Landschaftsversammlung möge beschließen:
Der Hebesatz für die Landschaftsumlage 2001 wird um 1,8 Prozentpunkte gesenkt (Hebesatz dann: 14,7%).
Begründung:
ENTLASTUNG DER MITGLIEDSKÖRPERSCHAFTEN JA – FINANZPOLITISCHE ACHTERBAHN NEIN
Der Haushaltsplanentwurf wurde am 23.11.2000 eingebracht mit dem Vorschlag, die Landschaftsumlage gegenüber 2000 von 16,5% um 1,7%-Punkte auf 14,8% zu senken, was einer Entlastung der Mitgliedskörperschaften um rd. 285 Mio. DM entsprochen hätte.
Eine weitere Senkung der Umlage wurde zu diesem Zeitpunkt nicht für möglich gehalten, da insbesondere Mehrausgaben bei der Eingliederungshilfe, höhere Belastungen bei der stationären Pflege sowie die beim LWL verbleibenden Belastungen aus dem Straßenbau einen großen Teil der Haushaltsentlastungen aus dem 2. Modernisierungsgesetz aufzehrten. Ferner wurde auf verschiedene Haushaltsrisiken hingewiesen, für die eine finanzielle Vorkehrung nicht getroffen sei sowie auf den Umstand, daß die Allgemeine Rücklage keinen Bestand mehr aufweise.
Mit den Vorlagen 11/0600 (Prognose Jahresergebnis 2000) und 11/0611 (Bericht der Verwaltung zu den Anträgen von CDU und SPD zur Senkung der Umlage um mindestens 2,0 %-Punkte) hat die Verwaltung den aktuellen Stand dargestellt und u.a. vorgeschlagen, den zu erwartenden Überschuß 2000 in Höhe von rd. 20 Mio. DM im Jahr 2001 zur Umlagesenkung einzusetzen. Dieser Vorschlag findet unsere Unterstützung.
Weitere Vorschläge zur Senkung der Umlage um mindestens 2,0%-Punkte stellen – wie bei der Kürzung des Ansatzes für Pflegeinvestitionen – lediglich eine Verschiebung der Zahllast in das Jahr 2002 dar oder sind – wie im Fall der Anpassungen des Dezernatsbudgets Sozialhilfe – mit erheblichen Unwägbarkeiten belastet. Das Dezernatsbudget Sozialhilfe 2000 schließt allein gegenüber den Ansätzen 2000 voraussichtlich mit einer Verschlechterung von rd. 45 Mio. DM ab.
Diesen finanzwirtschaftlichen Fakten wird zu Recht die finanzielle Situation der Mitgliedskörperschaften entgegengehalten und in Solidarität mit ihnen die Senkung der Landschaftsumlage – „soweit wie vertretbar“ (CDU-Antrag) – gefordert. Für „vertretbar“ hält die Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN eine weitergehende Senkung der Landschaftsumlage nur dann, wenn sie sich für die Mitgliedskörperschaften und den Landschaftsverband selbst als finanzpolitisch sinnvoll darstellt. Die bloße Verschiebung einer Zahllast zur Umlagesenkung erfüllt diese Voraussetzung ebenso wenig wie die „Anpassung“ des Dezernatsbudgets Sozialhilfe, wenn schon heute erkennbar ist, daß durch Fallzahlsteigerungen bei der Eingliederungshilfe oder höhere Belastungen bei der stationären Pflege der Ansatz 2001 nicht eingehalten werden kann. Ferner werden die schon jetzt bei weitem nicht berücksichtigten Haushaltsrisiken bei der Forderung nach einer weitergehenden Umlagesenkung vollkommen ausgeblendet. Nach Auffassung der GRÜNEN hilft es auch den Mitgliedskörperschaften nicht, wenn die beschriebenen Haushaltsrisiken und finanzpolitischen Entwicklungen bereits in Folgejahren dazu führen, daß die Landschaftsumlage wieder angehoben werden muß.
Vor diesem Hintergrund halten wir eine Senkung der Landschaftsumlage um 1,8%-Punkte für sinnvoll, finanzpolitisch vertretbar und zugleich solidarisch mit unseren Mitgliedskörperschaften.
gez. Heinz Entfellner