Ausbau der Tagesstätten für Menschen mit psychischen Behinderungen
Beschlussantrag :
Der Ausschuss möge beschließen:
Die Verwaltung hat im Sommer 2010 Abstimmungsgespräche mit den Mitgliedskörperschaften über den bedarfsgerechten Ausbau von Tagesstätten geführt, wobei ein Bedarf von rund 300 Plätzen festgestellt wurde.
Der LWL hat die Absicht, die Tagesstättenplätze dementsprechend auszubauen.
Dazu legt die Verwaltung bis spätestens zur Sitzung des Sozialausschusses im Juni 2012 eine Planung vor, in welchen Schritten der Aufbau der Plätze angegangen werden soll. Hierbei werden nur die Kommunen partizipieren können, die ihrerseits die niedrigschwelligen Kontakt- und Beratungsstellen bedarfsgerecht ausbauen.
Begründung:
Im Zuge der Ambulantisierung kommt dem Ausbau von tagesstrukturierenden Maßnahmen für Menschen mit psychischen Behinderungen eine immer größere Bedeutung zu.
Das sind einmal die niedrigschwelligen Kontakt- und Beratungsstellen, finanziert durch den örtlichen Sozialhilfeträger, sowie die Tagesstätten, finanziert durch den überörtlichen Sozialhilfeträger.
Damit hier kein einseitiger Verlagerungsprozess stattfindet, sollte der Ausbau im Rahmen der sozialraumorientierten Hilfeplanung in enger Abstimmung mit den Kommunen vorgenommen werden.