GRÜNE stellen Anfrage zum Thema Wohnungslosigkeit von ZuwanderInnen

Anfrage von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im LWL:

Zuwanderung aus Südost-Europa und „Wohnungslosigkeit“

 

 Sachverhalt und Fragen :

Wie alle Bundesländer ist auch NRW Ziel vieler ZuwanderInnen aus den neuen EU-Ländern, auch aus Rumänien und Bulgarien. Die Zuwanderung von weniger qualifizierten Menschen (Armutszuwanderungen) konzentriert sich dabei in hohem Masse auf bestimmte Städte wie z.B. Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen und Hamm. Dies bringt für die Kommunen viele Probleme mit sich – u.a. auch die Beschaffung von Wohnraum.

Im Bereich der §67 SGB XII „Hilfen für Wohnungslose“, die durch den LWL teilfinanziert werden, stehen die Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe vor dem Problem, dass sie als Nothilfe-Einrichtungen gerade von dieser Gruppe stark nachgefragt werden, obwohl sie formal nicht in den Berechtigtenkreis des SGB XII gehören. Das EUGH Urteil vom 11.11.2014 bestätigt dies. Für die Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe stellt sich das Problem, dass sie mit der ausgeprägten Not der Menschen konfrontiert sind, diese formal aber nicht wohnungslos sind. Die Ausgrenzung aus den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe setzt die Institutionen aber dem Vorwurf des institutionellen Rassismus aus: so die Dortmunder Zentrale Beratungsstelle für Wohnungslose.

Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie ist die Rechtslage hinsichtlich des Zugangs von EU ZuwandererInnen ohne Sozialleistungszugang in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe?
  2. Welche Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe werden durch den LWL mit welchem Anteil finanziert?
  3. Welche Einrichtungen sind mit Hilfeanfragen von EU ZuwanderInnen ohne Sozialleistungsberechtigung betroffen?
  4. Wie wird die Problemlage in diesen Einrichtungen eingeschätzt und welche Hilfebedarfe werden von den Trägern beschrieben?
  5. Welche Gespräche laufen mit den betroffenen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe zur Lösung der Probleme, vor allem hinsichtlich der Ermöglichung von Duschen und Vermittlung in Wohnraum?
  6. Gibt es Anweisungen / Anregungen des LWL an die Träger der betroffenen Einrichtungen, mit diesen Problemen umzugehen?
  7. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Einrichtungen in dieser besonderen Situation zu unterstützen?

 

Begründung:

Zum Hintergrund: Am Beispiel der Stadt Dortmund wird das Problem sehr deutlich. Dort lebten im Jahr 2006 insgesamt 573 Menschen aus Bulgarien und Rumänien; aktuell sind es bereits etwa 6800. Dies sind zum allergrößten Teil Menschen, die schon in ihren Herkunftsländern außerhalb der Gesellschaft lebten und in Dortmund eine Zukunft für sich und ihre Familien suchen. Die Zuwandernden nehmen damit ihr Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union in Anspruch. Dieses Recht ist eine der vier europäischen Grundfreiheiten und Teil der europäischen Bürgerrechte. Mit der Freizügigkeit entfliehen sie damit zumeist unhaltbaren Zuständen in ihren Herkunftsländern.

Dies hat in den Zielstädten zu vielschichtigen Problemen geführt. Chancen auf dem Arbeitsmarkt bestehen kaum, es bestehen nicht unwesentliche Ausbeutungsverhältnisse.

Das betrifft vor allem die Unterbringung in menschenunwürdigem Wohnraum, aber auch die fehlende Gesundheitsversorgung, die prekäre Situation der Kinder und Jugendlichen sowie die Beschäftigung in illegalen ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen. Aufgrund des bis Ende 2013 geltenden Verbots der Aufnahme einer nichtselbstständigen Tätigkeit und der oftmals nicht vorhandenen Qualifikationen sind viele der ZuwanderInnen gezwungen, sich unter ausbeuterischen Bedingungen zu „prostituieren“. Viele von ihnen leben in prekären Wohnverhältnissen ohne Krankenversicherung.

Deshalb stellt sich uns die Frage, inwieweit der LWL Einfluss nehmen kann, dass „wohnungslose“ ZuwanderInnen auch in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe versorgt werden können.

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