GRÜNE Frauen diskutieren Landesgleichstellungsgesetz
15. Sep. 2016
Josefine Paul MdL erläutert Änderungen des Landesgleichstellungsgesetzes
Sie erläuterte zunächst die rechtspolitischen Gründe für die Änderung des LGG.
Auch wenn sich das LGG bewährt hat und der Anteil der weiblichen Beschäftigten deutlich angestiegen ist, gilt nach wie vor: Je höher die Position, desto geringer der Frauenanteil. Diese strukturelle Benachteiligung ist seit Jahren konstant. Dies zeigen exemplarisch auch die Zahlen im Frauenförderplan des LWL. Deshalb soll die Durchsetzung der Frauenquote im Bereich der Beförderungen verbessert werden: Nach dem Gesetzentwurf sind Frauen im Rahmen einer Auswahlentscheidung bevorzugt zu befördern, wenn eine weibliche Bewerberin eine im Wesentlichen gleiche Eignung, Befähigung und fachliche Leistung aufweist. Damit vollzieht das LGG die Änderungen zur Frauenförderung auch für die angestellten Beschäftigten des Landes nach. Die schon geltende Dienstrechtsreform (Dienstrechts-Modernisierungsgesetz) mit gleichem Wortlaut im Landesbeamtengesetz (LBG) gilt nur für die Beamt*innen des Landes und der Kommunen.
Diese Änderung im LBG ist zur Zeit Gegenstand einer verwaltungsgerichtlichen Konkurrentenklage. Josefine geht auf die einstweilige Anordnung des VG Düsseldorf ein, das diese Regelung im LBG als verfassungswidrig eingestuft hat, da nicht das Land, sondern der Bund die erforderliche Gesetzgebungskompetenz besitzt. In dem Beschluss äußert das Gericht zugleich Zweifel an der Vereinbarkeit der Regelung mit dem Leistungsgrundsatz des öffentlichen Dienstes.
Josefine weist darauf hin, dass es zu dieser Frage unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt. Der von Ministerin Barbara Steffens betraute Gutachter Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier bejaht die Zuständigkeit des Landes in dieser Frage und die Verfassungsmäßigkeit der Regelung. Denn damit werde ein angemessener Ausgleich zwischen dem Ziel „Chancengleichheit“ einerseits und dem Prinzip der Bestenauslese im öffentlichen Dienst andererseits herbeigeführt.
Die FDP strebt nach Auskunft von Josefine wohl eine Normenkontrollklage an. Aus GRÜNEN-Sicht wäre dies in Ordnung, da ein Urteil zur Klarheit beitragen könnte.
Ein weiterer Schwerpunkt der Änderungen sind Regelungen zur Stärkung der Aufgaben und Rechte der Gleichstellungsbeauftragten. So sollen sie wie Personalräte externe Sachverständige hinzuziehen dürfen; sie erhalten erstmalig einen Anspruch auf Fortbildung. Weiterhin erhält die Gleichstellungsbeauftragte die Befugnis, vor dem Verwaltungsgericht gegen Entscheidungen der Dienststellenleitung zu klagen.
Auch in Zukunft sind Personalentscheidungen, an denen die Gleichstellungs-beauftragten nicht beteiligt waren, rechtswidrig.
Der AK Frauen wird die weiteren parlamentarischen Beratungen verfolgen. Wenn das Gesetz in Kraft tritt, will sich der AK im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Gleichstellungsarbeit im LWL erneut mit den Neuregelungen befassen.
Prof. Dr. Kerstin Feldhoff, frauenpolitische Sprecherin