Anfrage an die Verwaltung zur Förderung einzelner Kinder mit Behinderungen und Rückstellung schulpflichtiger Kinder
Die Verwaltung wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Förderung nur eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung
- In wie vielen Fällen ist nur ein Kind mit Behinderung in einer Kindertageseinrichtung vom LWL richtliniengemäß gefördert worden?
- In wie vielen Fällen handelt es sich um jeweils zwei, drei oder vier Kinder?
- Wie stellt sich die regionale Verteilung dieser Fälle dar (Stadt, ländlicher Raum, Jugendamtsbezirke)?
Förderung von schulpflichtigen und vom Schulbesuch zurückgestellten Kindern
- Wie viele Anträge auf Förderung von schulpflichtigen und vom Schulbesuch zurückgestellten Kindern sind im Kindergartenjahr 2010/2011 beim LWL-Landesjugendamt gestellt worden?
- Wie viele dieser Anträge sind positiv beschieden worden?
- Wie hoch ist das Finanzvolumen der bewilligten Mittel?
- Wie stellt sich die regionale Verteilung der gestellten und der bewilligten Anträge dar (Jugendamtsbezirke, Schulamtsbezirke)?
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