Bewertung des LWL Aktionsplans Inklusion durch Betroffenenverbände
21. Apr. 2014
Fraktionen im LWL diskutieren Entwurf des Aktionsplans Inklusion mit Betroffenenverbänden
Ergebnisprotokoll der Verbändeanhörung am 9.4.14
Der Vorsitzende der Landschaftsversammlung Dieter Gebhard begrüßt die Verbands- und Betroffenenvertreterinnen und –vertreter. Er macht deutlich, dass die Politik des LWL heute die Möglichkeit nutzen will, um Einschätzungen und Ergänzungen zum vorliegenden Aktionsplan (Vorlage 131394/2) zu hören.
Bevor er die einzelnen Handlungsfelder aufruft, werden von den Gästen Anmerkungen zum Vorwort artikuliert.
Zu der Formulierung, dass aus den Bestimmungen der UN BRK keine unmittelbaren Leistungsansprüche hergeleitet werden könnten, kamen folgende Statements:
- Herr Hahn, Blinden- und Sehbehindertenverein: Die UN-Konvention sei verbindliches Recht, also ein Gesetz, das Verantwortungsträger verpflichtet. Es sei mehr als Leitlinien oder Leitsätze
- Herr Dr. Spörke, SoVD sieht das genauso: Hier sei der Vorspann zu unverbindlich formuliert und u.a. dieser Satz könne so nicht stehenbleiben. Es ergäben sich sehr wohl direkte Leistungsansprüche aus der UN-Konvention.
Der Absatz zum Thema Schule „Keine Abschaffung von Förderschulen“ sei höchst diskutabel. Das Vorwort durchziehe eine Definition von Behinderung, die nicht die Behindertenkonvention meint. Zum Finanzierungsvorbehalt: Wenn es nur sehr kleine Schritte seien, die man finanzieren würde, würde das den Protest herausfordern. - Herr Dr. Strunz, LAG Selbsthilfe, fragt, welche Instrumente man zur Evaluation nutze.
- Frau Hüppe, Gemeinsam leben, gemeinsam lernen e.V.,begrüßt, dass diese Anhörung stattfinde, bevor der Aktionsplan verabschiedet werde. Das sei längst nicht selbstverständlich.
Zu der Formulierung, dass die UN BRK nicht die Abschaffung der Förderschulen fordere, sagt Frau Hüppe, dies sei sein Satz von Menschen, die nicht wirklich etwas tun wollen. Es sei klar, dass es im Übergang zur inklusiven Schule noch Förderschulen gebe und geben müsse. Es müsste aber das Hauptaugenmerk nicht auf deren Erhalt, sondern auf die Maßnahmen gelegt werden, die Förderschulen mehr und mehr überflüssig machten. Der Zungenschlag in diesem Papier sei also falsch.
Sätze, wie „Inklusion mit Augenmaß“, „schrittweise“ etc. ließen vermuten, dass wenig getan werden solle.
Frau Hüppe kritisiert die in diesem Papier immer noch zugrundeliegende Definition von Behinderung als Defizit; Behinderung sei die Summe aus den physischen Einschränkungen plus den Barrieren der Umwelt. In diesem Papier sei dieser Paradigmenwechsel, den Inklusion meint, noch längst nicht durchgängig nachvollzogen, was sich in Sätzen mit falschem Zungenschlag ausdrücke. Beispiel: „Wir müssen für die Menschen mit Behinderungen ein Umfeld entwickeln, das so viel Normalität wie möglich schafft – gleichzeitig aber muss es Angebote und Einrichtungen geben, die speziellen individuellen Bedürfnissen gerecht werden.“
Frau Dr.Rothenberg, MOBILE e.V.: Der Unterton der „Fürsorge“ habe sich an vielen Stellen des Papiers eingeschlichen.
Frau Hüppe fordert, dass es keinen Finanzvorbehalt geben dürfe.
Herr Huppert, DPVW, findet den Finanzvorbehalt, verschränkt mit der Forderung nach Geldern vom Bund falsch: Inklusion dürfe keine „nur wenn, dann – Option“ beinhalten. Andererseits sei die Forderung nach Bundesgeldern richtig und könne / müsse aber an anderer Stelle formuliert werden.
Allgemeine Äußerungen:
Herr Klekamp und Frau Kutluer, Bethel regional, Fachstelle Behinderung und Migration,
Herr Klekamp und Frau Kutluer vermissen weitgehend die Belange von Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund in diesem Papier. Es gebe nur einen Hinweis im Bereich Gesundheit (Integrationshelfer*innen an den Klinikstandorten, was sei mit Wohnverbünden?). Menschen mit Migrationshintergrund haben einen großen Bevölkerungsanteil, auch diejenigen mit Behinderungen. Sie seien doppelten Barrieren ausgesetzt: Bei ihnen kommen noch ein anderer kultureller Hintergrund, Sprachbarrieren, ein oftmals anderer Behinderungsbegriff u.a. hinzu. Das erfordere mehr Zeit. U.a seien in allen Lebensbereichen dieser Menschen Kultur- und Sprachvermittler/innen notwendig. Dies fange schon bei der Frühförderung an, wo die Eltern Hilfe brauchten, um hier angemessen kooperieren zu können und ende bei der Pflege, wo den Menschen die Erfüllung ihrer Essensvorschriften, Raum für Gebete und angemessene Freizeitaktivitäten ermöglicht werden müssten. Sie plädieren für eine besondere Betrachtung des Themas Migration und Behinderung im Aktionsplan Inklusion.
Frau Dr. Rothenberg findet, dass der Aktionsplan manchmal zu „schön“ daherkomme. Die fachliche mit der finanziellen Steuerung zu verbinden sei zwar im Prinzip richtig, schränke aber wegen des Finanzierungsvorbehaltes die Selbstbestimmungsrechte z.B. beim Recht auf freie Wohnform ein. Sie wünscht sich nicht nur eine Betrachtung der Handlungsfelder, sondern sich eine Betrachtung der Lebenswirklichkeit der Menschen: Wo z.B sei das Recht der Menschen auf Partner- und Elternschaft verankert? Es müsse mehr geschaut werden, welche Rollen die Menschen mit Behinderungen haben und wo ist der LWL da zuständig? Diese Betrachtungsweise müsse im Aktionsplan Inklusion verankert werden. Elternassistenz gehöre zwar in den Bereich des örtlichen Trägers, sei aber für die Regionalplanung wichtig.
Wichtig findet sie auch einen Hinweis auf die Notwendigkeit einer veränderten Hochschulausbildung.
Herr Kirchhoff, Landesverband der Gehörlosen, findet im Aktionsplan zu wenig die Bedarfe und Rechte der Gehörlosen, aber auch der anderen Sinnesbehinderten berücksichtigt. Die Gebärdensprache z.B. müsse viel umfassender eingesetzt werden als bislang.
Handlungsfeld Kindheit und Jugend
- Herr Dr. Spörke fordert, dass nicht nur – wie im Plan ausgeführt „inklusiv arbeitende Fachkräfte, die Interessen von Familien mit behinderten Kindern …“, sondern alle Fachkräfte aufgefordert werden.
- Herr Kirchhoff fordert, den kostenlosen Einsatz von Gebärdensprachendolmetschern bei Elternabenden und Elternassistenz für gehörlose Eltern hörender Kinder (bisher keine Regelung!) sowie den Wegfall der Prüfung Einkommensabhängigkeit durch den LWL.
- Frau Hüppe begrüßt, dass der LWL den Schutz der Kinder und Jugendlichen in Einrichtungen thematisiert.
- Herr Dr. Strunz schlägt vor, dieses sensible Thema in Dialogveranstaltungen offensiv anzugehen.
Handlungsfeld Schule
- Herr Dr. Strunz merkt an, dass das Elternrecht seinerzeit eine Waffe von Eltern war, die für ihre Kinder den Besuch der Regelschule erkämpfen wollte. Heute werde dies oft von den Eltern als Argument benutzt, die die Förderschulen erhalten wollten. Er wolle den Dialog mit Eltern qualitativ ganz anders fassen: Es müsse eine regelrechte Einbeziehung der Eltern institutionalisiert werden.
- Herr Huppert fragt, woher man die Quote 80-90% kenne, woher man wisse, dass 10-20% der Kinder in Förderschulen blieben, im fehle der Aspekt, welche Weiterentwicklung die Förderschulen machen wollen, wenn die SchülerInnen immer weniger werden. Davon sei im Aktionsplan nicht die Rede.
Außerdem merkte er an, dass die Bezeichnung „Inklusionskinder, die hier benutzt werde, wieder eine Diskriminierung sei. - Frau Hüppe sagt dazu, dass das Wahlrecht der Eltern müsse nicht über allem stehen solle; es müsse aber so lange erhalten bleiben, bis alle Eltern die Regelschule als das Beste für ihre Kinder ansehen (können).
Herr Hahn betont, dass das Wahlrecht der Eltern so lange sehr wichtig sei, wie die Regelschule z.B. nicht die Schulung der Kinder mit Sinnesbehinderungen in speziellen Techniken gewährleisten könne. Es gebe eine Unterdeckung von Blinden- und Sehbehindertenlehrer*innen, sie hätten lange Fahrzeiten und aufwendige Vorbereitungen der Lehrmittel. Es bestehe in den nächsten 5-10 Jahren sonst die Gefahr, dass Kinder auf der Strecke bleiben. In 5 Jahren werde man anders darüber reden . - Herr Dr. Spörke merkt an, dass die UN-Konvention ein inklusives Schulsystem fordere, was bedeute: Inklusive Schule für alle und nicht nur für 80%.
- Zum Beratungshaus kritisieren Herr Huppert und Frau Dr. Rothenberg, dass diese nicht unabhängig seien: Anbieter dürften nicht zum Berater werden.
- Herr Kirchhoff kritisiert, dass hier keine betroffenen Menschen als BeraterInnen einbezogen seien. Es müsse eine gehörlose Fachkraft angestellt sein, die die Gebärdensprache beherrsche.
- Er fordert weiterhin die Gebärdensprache als Unterrichtsfach und mehr gehörloses Fachpersonal für die Frühförderung.
Frau Dr. Rothenberg regt an:
- Auch in den Regelschulen ist ein Übergangsmanagement für die behinderten SchülerInnen in Arbeit oder Studium notwendig
- Im der inklusiven Schulsystem müssen Kontakte von behinderten Kindern untereinander organisiert werden (Peerkontakte).
- Ausbildung von LehrerInnen mit Behinderungen, die ihre eigenen Erfahrungen einbringen, muss noch mehr intensiviert werden.
- Eine Quote wie auf S. 23 aufgeführt, gebe es im UN-Recht nicht.
Frau Hüppe merkt folgende Bereiche an:
- Die Einsparungen des LWL bei den Fahrtkosten für Behinderte Kinder dürften nicht vom LWL vereinnahmt werden, sondern müssten im System verbleiben. Sie führt ein Beispiel an: Ein Kind aus dem Sauerland bekomme keine Fahrkarte für die Fahrt in die 2 km entfernte Regelschule. Aufgrund der Behinderung könne das Kind aber nicht laufen. Nun fallen die Kosten an für den Transport in die wesentlich weiter entfernte Förderschule.
- Die Forderung aus dem Aktionsplan, dass Standards von den Förderschulen 1:1 in die Regelschulen übertragen werden müsse, sei falsch. Standards dürften nicht zur Waffe werden! Es müsse differenziert hingesehen und diskutiert werden: So brauchten z.B. Behinderte Kinder, die Regelschulen besuchten, oft bestimmte Dinge gar nicht mehr, aber vielleicht brauchten sie etwas Neues.
Herr Dr. Strunz sagt, es gebe keine homogenen Lerngruppen. Heterogenität und Vielfalt seien zu managen. Die Vorteile des inklusiven Lernens müssten dargestellt werden.
Handlungsfeld Arbeit
Frau Hüppe, fragt nach dem Rückkehrrecht in die WfbM? Der Sprecher der Werkstätten führt aus, dass ältere Menschen die Arbeit nicht mehr so fortführen können wie zu Beginn der Tätigkeit. Die Menschen können auch nicht mehr dem ersten Arbeitsmarkt zugeführt werden. Warum ist die Zahl von psychisch kranken Menschen so gestiegen? Der Druck und die Belastung sind für viele nicht aushaltbar. Derzeit können innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren Menschen mit Behinderungen in die WfbM zurückkehren.
Herr Dr. Strunz, erläutert, dass eine ganze Menge im Bereich der Arbeit getan wird. Seine Frage hierzu: Gibt es eine interinstitutionelle Kommunikation die sich mit dem Zugang zum Arbeitsmarkt beschäftigt? Unter dem besonderen Aspekt der neuen Medien wurde sehr stark kritisiert, dass die Einrichtungen nicht miteinander reden. Ein Vorschlag ist, dass ein Austausch der Einrichtungen auf den Weg gebracht wird. Es gibt Sperren und zu klären ist, welche Probleme existieren. Ist sich der LWL dieser Probleme bewusst?
Herr Kirchhoff, führt aus, dass nach seiner Erfahrung, die meisten Gehörlosen arbeitslos sind (Zahl ist sehr hoch), es gibt große Sprachbarrieren. Der EFG unterstützt die Betroffen und überwiegend findet man dort hörenden Mitarbeiter. Es wäre gut, wenn es mehr gehörlose Facharbeiter gibt. Häufig sei es der Fall, dass die schwerhörigen Fachleute keine Gebärdenkompetenz haben. Die Zahl der Hörgeschädigten ist sehr groß und sie erhalten seiner Meinung nach wenig Unterstützung. Der LWL habe sich komplett rausgezogen, dass müsse sich ändern. Es gibt ein großes Bedürfnis bei der Vermittlung in Arbeit. Er fragt, was der LWL diesbezüglich tun kann? Er hätte gerne eine Antwort.
=> Nach der Anhörung findet ein vier Augen Gespräch mit Herrn Münning statt.
Handlungsfeld Wohnen
Frau Dr. Rothenberg bezweifelt das Selbstbestimmungsrecht behinderter Menschen auf freie Wahl ihres Aufenthaltsortes. Aus ihrer Sicht ist der Teil Wohnen sehr finanzgesteuert. Es fehlt ein flächendeckendes, trägerübergreifendes Beratungskonzept. Sie fordert unabhängige Beratung.
Daneben begrüßt sie die bisherigen Erfolge der Umsteuerung vom stationären zum Ambulant Betreuten Wohnen. Allerdings sind die Zahlen für Menschen mit wesentlichen Behinderungen im Ambulant Betreuten Wohnen gering. Hier ist ihre Sorge, dass diese Menschen in der stationären Versorgung bleiben. Sie kritisiert auch, dass die Kosten für die Versorgung der Menschen mit wesentlichen Behinderungen im Ambulant Betreuten Wohnen als kostengünstig dargestellt werden. Wie kann erreicht werden, damit alle eine richtige Chance haben, die Wohnform frei zu wählen?
Bei den Zielvereinbarungen sieht sie die Gefahr, dass bei neuen Konzepten kleine Träger und Elterninitiativen kaum eine Chance haben.
Die auf der Seite 44 genannte Beteiligung der Experten in eigener Sache also die regelmäßigen „Verbändegespräche“ hält sie für wichtig und richtig. Leider seien aber nicht alle Teilnehmer „Experten“.
Frau Schloms, LV für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung NRW e.V., führt aus, dass es auf der Seite 42, letzter Absatz, 2. Zeile heißen müsse: „Sie müssen ihren Aufenthaltsort wählen. Das gilt auch für die Menschen mit geistiger Behinderung.“
Die Kosten für Menschen mit Mehrfachbehinderungen sieht sie deutlich höher – hier müsse nachgebessert werden.
Zum Thema „Alt gewordene Menschen mit wesentlichen Behinderungen versorgen und die Pflegeversicherungsleistungen einbeziehen“ sieht sie die Gefahr einer „Umwidmung“ zur Werbung in eigener Sache. Jeder Einzelfall müsse angesehen und geprüft werden.
Herr Dr. Spörke führt aus, dass das Kapitel Wohnen fast ausschließlich fiskalisches Denken zeige.
Das Ambulant Betreute Wohnen sieht er nicht generell kostengünstiger, das stimme nur für einen Teil. Für den anderen Teil erfolgt ein Mehrkostenvorbehalt, was geltendem Recht nach § SGB 12 widerspräche. Dieser Kostenvorbehalt dürfe nicht angewandt werden, egal, wo die Menschen wohnen.
Seite 52: Hier müsse es seines Erachtens heißen: Der Wunsch nach gleichgeschlechtlicher Pflege soll respektiert und nach Möglichkeit umgesetzt werden.
Frau Kutluer, erläutert, dass Familien mit behinderten Kinder bzw. pflegebedürftigen Angehörigen mit Zuwanderungsgeschichte das ambulant unterstützte Wohnen oder überhaupt die Wohnangebote sehr beschränkt nutzen. Die Gründe seien im Projekt Bethel.regional „Behinderung und Wohnen“ ausführlich geschildert. Wenn die Eltern alt werden und ihre behinderten Kinder nicht mehr pflegen können, stellt sich die Frage, wo diese, wenn sie selber alt werden, untergebracht und versorgt werden können.
Um dieser Problematik entgegenzuwirken, solle ein passendes Konzept zur ambulanten und stationären Wohnhilfe entwickelt werden. Dazu gehörten u.a. Qualifizierung des Personals in Bezug auf spezifische Bedarfe von Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund (z.B. transkulturelle Kompetenz als erforderliche Qualifikation in das Fortbildungsprogramm einführen), spezifische Angebote für dieses Klientel schaffen (auch hier Projekt Bethel.regional „Behinderung und Wohnen“)
Zum Ambulant Betreuten Wohnen in Gastfamilien schlägt sie vor, dass Familien mit Migrationshintergrund dazu motiviert und aufgeklärt werden sollen, sich als Gastfamilie für Menschen mit Behinderung anzubieten. Zudem sollten passende Konzepte und Projekte gefördert werden.
Herr Dr. Strunz begrüßt den Beitrag von Frau Kutluer. Er befürwortet, in allen Handlungsfeldern auch „Behinderung und Migration“ aufzuführen, da diese Menschen bei der gesellschaftlichen Teilhabe in doppelter Weise auf Hindernisse stoßen.
Er möchte den Begriff „wesentliche Behinderungen“ streichen, es gäbe nur Menschen mit Behinderungen.
Zum persönliches Budget bemängelt er, dass die Bearbeitungszeiten der Anträge zum Persönlichen Budget beim LWL dauern zu lange und oftmals über die gesetzlich vorgeschriebenen Zeiten hinaus gehen. Es sei nicht akzeptabel, dass Betroffene ihre alten Leistungen gekündigt haben und durch die langen Bearbeitungszeiten dann kein Geld zur Verfügung hättten.
Auch hier fordert er, unabhängige Beratungsstellen zu schaffen.
Herr Huppert: Auch er sieht beim Handlungsfeld Wohnen, dass die finanziellen Aspekte überwiegen und die fachlichen Aspekte hinten angestellt werden.
Bzgl. der Forderung nach einem Bundesteilhabegeld wünscht er sich nicht nur eine fiskalische Beteiligung, sondern fordert eine Weiterentwicklung.
Bei der Erprobung neuer Leistungsmodule des LWL und LVR, hält er die Evaluation für einen guten Weg.
Auch beim Thema Wohnen für Menschen mit Behinderungen im Alter und dem höheren Pflegebedarf, muss seines Erachtens weiter gearbeitet werden.
Beim Zugang zu den Leistungen, Projekt Teilhabe 2015 fordert er, dass auch „Lebensberatung“ angeboten werden müsse.
Persönliches Budget: Aus seiner Sicht wird das Thema totgeschwiegen. Es werden ein paar Highlights aufgezeigt, darin sieht er aber keine strukturelle Förderung.
Frau Kutluer verweist noch einmal auf den Projektabschlussbericht „Behinderung und Migration“ Bethel.regional
Herr Kirchhoff spricht seinen Dank an die Vorredner aus. Die Beratung zum gesamten Bereich Wohnen müsse in Gebärdensprache erfolgen. Die Homepage müsse entsprechend transparent umgestaltet werden.
Auch er berichtet, dass die Anträge – auch zum Ambulant Betreuten Wohnen zu lange dauern, die Einkommen würden geprüft und oftmals erfolge eine Ablehnung.
Projekt Teilhabe 2015: Wo finden Gehörlose Hilfe? Hier müssten Lösungen gefunden werden.
Selbsthilfegruppen müssen weiter unterstützt werden. Für die Landesverbände der Gehörlosen ist das ein großes Problem. Es fehlt an Dolmetschern und Unterstützung struktureller Art. Wie kann Förderung aussehen?
Frau Schloms macht deutlich, dass auf Seite 49 im letzten Absatz, der erste Satz suggeriere, dass jeder behinderte Mensch wohnen kann, wo er möchte. Das stimmt durch den Mehrkostenvorbehalt so nicht.
Handlungsfeld Gesundheit
Herr Dr. Spörke regt an, auf der Seite 54 im letzten Absatz „Menschen, die ein Handicap haben“ zu ändern. Er bittet, das Wort Handicap nicht mehr zu benutzen, es handele sich um Menschen mit Behinderungen.
Auf der Seite 62 ist ausgeführt, dass“ der Wunsch nach gleichgeschlechtlicher Pflege respektiert und nach Möglichkeit umgesetzt werden soll“.Die Wörter „nach Möglichkeit“ müsste gestrichen werden, da es sich bei der Forderung um ein Grundrecht handele.
Handlungsfeld Freizeit und Kultur
Herr Dr. Strunz, gibt eine positive Rückmeldung. Der LWL sei auf gutem Weg: Riesige Anzahl von Museen und Kultureinrichtungen wurden barrierefrei gestaltet. Als Beispiel nennt er Museen der Industriekultur, wie Zeche Zollern II, den Neubau des Landesmuseums Münster. Großes Lob für die Einbeziehung von Betroffenen in den Planungsprozess!
Herr Kirchhoff, sagt, dass der LWL sehr aktiv für Gehörlose war. „Nicht alles ist negativ“
Er macht den Vorschlag: Bei Smartphones kann man Videotelefonie machen. Wenn gerade kein Dolmetscher da ist, könne man dieses als Gehörloser nutzen. Hier könnte der LWL ein Angebot schaffen für „Ferndolmetschung“ – Dolmetscherunabhängige App.
Dr. Spörke, ergänzt, dass LWL-Gebäude nicht nur ohne fremde Hilfe zugänglich, sondern auch nutzbar gemacht werden müssen für Menschen mit Behinderungen, also neben der äußeren Erschließung auch die innere Struktur und Zugänglichkeit verbessert werden müssen.
Handlungsfeld Personal
Obwohl es sich um einen Bereich handelt, der mit den heute eingeladenen „Externen“ nicht unbedingt zur Diskussion ansteht, bittet Herr Kirchhoff, einige Ausführungen zu bedenken. Er appelliert an den LWL auch in höheren Positionen Menschen mit Behinderungen – und hier speziell Gehörlosen – eine berufliche Perspektive, wenn möglich auch im höheren Dienst, zu geben.