Einzelintegration und Rückstellung schulpflichtiger Kinder mit Behinderungen
06.06.2011
Anfrage an die Verwaltung zur Förderung einzelner Kinder mit Behinderungen und Rückstellung schulpflichtiger Kinder
Die Verwaltung wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Förderung nur eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung
- In wie vielen Fällen ist nur ein Kind mit Behinderung in einer Kindertageseinrichtung vom LWL richtliniengemäß gefördert worden?
- In wie vielen Fällen handelt es sich um jeweils zwei, drei oder vier Kinder?
- Wie stellt sich die regionale Verteilung dieser Fälle dar (Stadt, ländlicher Raum, Jugendamtsbezirke)?
Förderung von schulpflichtigen und vom Schulbesuch zurückgestellten Kindern
- Wie viele Anträge auf Förderung von schulpflichtigen und vom Schulbesuch zurückgestellten Kindern sind im Kindergartenjahr 2010/2011 beim LWL-Landesjugendamt gestellt worden?
- Wie viele dieser Anträge sind positiv beschieden worden?
- Wie hoch ist das Finanzvolumen der bewilligten Mittel?
- Wie stellt sich die regionale Verteilung der gestellten und der bewilligten Anträge dar (Jugendamtsbezirke, Schulamtsbezirke)?
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