Finanzierung der Eingliederunghilfe
30. Jan. 2014
LWL-Landschaftsversammlung fordert schnelle Bundesfinanzierung der Eingliederungshilfe
Resolution
der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe
30. Januar 2014
Finanzielle Entlastung der Kommunen in Westfalen-Lippe schnell umsetzen
Die Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe – und damit die gewählten Vertreter der Städte und Kreise – begrüßt die Vereinbarung im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages, dass „die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden jährlich von der Eingliederungshilfe entlastet werden“ sollen. Damit wird eine Forderung aufgenommen, die von der ganzen kommunalen Familie und insbesondere auch von der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe (LWL) u.a. mit Resolution vom 26.02.2009 erhoben wird.
Von diesen fünf Milliarden entfielen ca. 500 Mio. € auf Westfalen-Lippe. Damit würde die Landschaftsumlage erheblich sinken und die kommunale Selbstverwaltung in den Städten und Kreisen deutlich gestärkt. Die Landschaftsversammlung erwartet, dass diese Entlastung spätestens im Jahre 2015 bei den Kommunen auch tatsächlich ankommt. Der LWL ist bereit, seine Erfahrungen bei der Vorbereitung und der Diskussion des Gesetzentwurfes einzubringen.
Gleichzeitig erwartet der LWL, dass im Zuge einer Reform der Eingliederungshilfe die notwendigen Strukturveränderungen berücksichtigt werden. Diese sollen den Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung und Teilhabe ermöglichen.
Eva Irrgang
Vorsitzende CDU-Fraktion
Holm Sternbacher
Vorsitzender der SPD-Fraktion
Martina Müller
Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stephen Paul
Vorsitzender der FDP/FW-Fraktion
Barbara Schmidt
Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE