Forderung an den Bund: Ausgleichsabgabe erhöhen
21. Sep. 2015
Positionspapier des LWL Sozialausschusses:
„Teilhabe im Bereich Arbeit sichern – neue Inklusionsfirmen fördern“
„Teilhabe im Bereich Arbeit sichern – neue Inklusionsfirmen fördern“
Die Anzahl der Inklusionsfirmen in Westfalen-Lippe hat sich in den letzten Jahren verfünffacht auf mittlerweile 144 Betriebe mit mehr als 1500 Arbeitsplätzen. Die meisten von ihnen arbeiten erfolgreich, sowohl fachlich als Beschäftigungsort für Menschen mit und ohne Behinderungen als auch wirtschaftlich.
Auch auf Bundesebene wird anerkannt, dass Inklusionsfirmen, die in Teilhabe für Menschen mit Behinderungen investieren statt in Gewinn und Produktivitätssteigerung, der fachlich und volkswirtschaftlich beste Ort sind, um Menschen mit Behinderungen eine auskömmliche Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Die flächendeckende Einrichtung von Inklusionsfirmen wird deswegen befürwortet.
Die Inklusionsfirmen – Investitionskostenzuschüsse und Minderleistungsausgleich – werden vom Integrationsamt des LWL aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert; die Ausgleichsabgabe wird gesetzlich den Arbeitgeber*innen auferlegt, die keine oder nur wenige Menschen mit Behinderungen beschäftigen.
Nun wird die gute Arbeit des Integrationsamts eingeschränkt: die seit Jahren sinkenden Mittel aus der Ausgleichsabgabe reichen nun erstmals nicht mehr aus, um neue Integrationsfirmen einrichten und fördern zu können. Der positive Trend wird damit gestoppt.
Da beim LWL gleichzeitig auch ein Moratorium zur Einrichtung neuer Werkstattplätze angedacht wird, ist die Weiterentwicklung der Teilhabe an Arbeit für die Menschen mit Behinderungen in Westfalen-Lippe gefährdet. Dies widerspricht der UN-Konvention. Die Mittel für den Ausbau von Inklusionsfirmen müssen bei der weiter sinkenden Ausgleichsabgabe auf andere Weise bereitgestellt werden.
Der Sozialausschuss des Landschaftsverbandes hat jetzt ein Positionspapier verabschiedet, dass sich mit diesem Anliegen an den Bund wendet. Die Ausgleichsabgabe soll (wieder) erhöht werden und es sollen Bundesmittel fließen, um mehr Menschen mit Behinderungen eine Beschäftigung in einem inklusiven Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Die GRÜNEN im LWL sind zudem der Auffassung, dass zeitnah Mittel gebraucht werden, um die Weiterentwicklung von Inklusionsfirmen ohne Zeitaufschub zu gewährleisten. Sie plädieren dafür, dass ein Teil der Mittel aus der Ausgleichsabgabe, die an den Bund in einen Ausgleichsfonds gehen, angesichts der ausgeschöpften Mittel des LWL Integrationsamtes kurzfristig und vorübergehend nach Westfalen-Lippe zurückfließen, damit dieser weitere Inklusionsbetriebe fördern kann. Bis die Erhöhung der Ausgleichsabgabe umgesetzt werden kann, sollten die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um kurzfristig eine Rückführung dieser Mittel zu ermöglichen.
Langfristig sollte eine Umverteilung der Mittel aus der Ausgleichsabgabe diskutiert werden, die jetzt je zu einem Teil dem Träger der Sozialhilfe, dem Ausgleichsfonds des Bundes und der Arbeitsagentur zur Verfügung stehen