Gruppen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderungen und integrativ arbeitende Gruppen sind von der Verpflichtung zur Zahlung des Entgeltes für die Nutzung der Schulräume und Schulsport

Gemeinsamer Antrag SPD, GRÜNE, SPD
hier: Änderungsantrag zur Vorlage 13/0401:
„Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Schulräumen und Schulsportstätten“

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

Der Satz „Eine Befreiungsmöglichkeit von der Verpflichtung zur Zahlung des Entgeltes wird nicht eingeräumt.“ wird gestrichen.

Stattdessen wird eingefügt:

„Gruppen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderungen und integrativ arbeitende Gruppen sind von der Verpflichtung zur Zahlung des Entgeltes für die Nutzung der Schulräume und Schulsportstätten befreit.“

Begründung:

Menschen mit Behinderungen sind bei Freizeitaktivitäten meistens auf die Möglichkeit der Nutzung von barrierefreien Räumen angewiesen. Um Menschen mit Behinderungen die Teilnahme an Sport- und Weiterbildungsangeboten zu erleichtern, soll ihnen die entgeltfreie Nutzung der Schulräume und Schulsportstätten ermöglicht werden.

Renate Weyer, SPD

Gertrud Meyer zum Alten Borgloh, GRÜNE

Karl-Heinz Dingerdissen, FDP

Drucken