LWL fordert Teilhabe für Menschen mit Behinderung
18. Sep. 2014
LWL fordert neues Teilhaberecht für Menschen mit Behinderungen
Die Abgeordneten im Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) erwarten von der Bundesregierung, dass bis 2017 die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen aus dem Fürsorgerecht herausgelöst und zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt wird. Der Bund müsse sich ab 2017 mit mindestens fünf Milliarden Euro bundesweit an den Kosten der Eingliederungshilfe beteiligen, die bisher in NRW die Kommunen über die Landschaftsverbände allein tragen, heißt es in einer mit großer Mehrheit am Donnerstag (20.11.) verabschiedeten Resolution der LWL-Landschaftsversammlung in Münster.
„Die vorliegende Resolution ist inhaltlich richtig und wichtig und kommt zum absolut richtigen Zeitpunkt.
Einerseits, weil die Bund/Länder-Arbeitsgruppe beim Arbeits- und Sozialministerium sich auf den Weg zu einem Bundesteilhabegesetz gemacht hat (Herr Münning, der uns als BAGÜS- Vorsitzender dort kompetent vertritt und noch gestern in Berlin war, gilt dabei unser Dank für sein inhaltliches Streiten in der Sache für die Menschen mit Behinderungen und für sein Engagement in der Frage „Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe“ – und die GRÜNE Fraktion freut sich, Herr Münning, dass Sie den LWL auch weiterhin vertreten werden“, so Martina Müller in ihrer Rede.