Empfehlungen des Landesjugendamtes zur Übermittagsbetreuung
10. Apr. 2013
Betriebserlaubnisse : Worauf es dem Landesjugendamt bei der Übermittagsbetreuung in Kitas ankommt
Der Vertreter des LJA betonte, dass der LWL nur die allgemein üblichen Mindestanforderungen stelle. Die Möglichkeiten für Kitas, Speisen zuzubereiten und zu Mittag zu essen, ergeben sich nicht aus der Betriebserlaubnis des LJA, sondern vielmehr aus Anforderungen des jeweiligen Trägers bzw. aus Auflagen von Gesundheitsämtern (hygienische Auflagen) und Landesunfallkassen (Sicherheitsanforderungen).
Die Betriebserlaubnisse des LJA seien im Gegenteil nicht restriktiv: Es werden lediglich Empfehlungen gegeben, die sogar ein Mittagessen in der Kita dringend anraten, wenn über Mittag betreut wird. Die Betriebserlaubnisse des LJA beziehen sich ausschließlich auf pädagogische Anforderungen (auch aus dem BuKischG) und setzen Personalbedarf und Raumprogramme fest.
Hier können die Empfehlungen des Landesjugendamtes nachgelesen werden: http://www.lwl.org/lja-download/datei-download2/LJA/tagbe/mat/mat_schutz/1215615909_0/080725_Empfehlung_zur_Gestaltung_der_Uebermittagbetreuung.pdf