OFFENE GANZTAGSSCHULE
21. Feb. 2003
Protokoll Treffens grüner JHA-Mitglieder OFFENE GANZTAGSSCHULE 21.2.2003
Protokoll des Treffens grüner JHA-Mitglieder vom 21.2.03 in Münster
zum Thema „OFFENE GANZTAGSSCHULE (OG)“
1) Vortrag Herr Dreyer, Refratsleiter im LJA: Einführung ins Thema
Folien:
Überblick
• Betreuung von Schulkindern heute
• weiter geplante PISA-Konsequenzen
• inhaltliches Konzept des Landes
• Finanzkonzept
• Einschätzung zur Realisierung
Zentrale PISA-Ergebnisse
• katastrophale Bildungsergebnisse
• 25 % ohne ausreichende Kompetenzen für Ausbildung und Beruf
• sozial ungerecht verteilte Bildungschancen
• Migranten-Kinder besonders benachteiligt
Stand der PISA-Diskussion auf Landesebene
• Offene Ganztagsschule
• Bildungsvereinbarung Tageseinrichtungen
• frühere Einschulung/Förderbedarfe feststellen und Begrenzung von Rückstellungen
• flexible Schuleingangsphase
• Kindergarten-Pflicht
• Sprachförderung
• Verzahnung mit sozialen Diensten und anderen Bildungsinstitutionen / Haus für Kinder
• Qualifikation der Erzieher/innen
• Lernstandtests
• Bildungs-/Erziehungsverträge
• Förderempfehlung an Eltern in Zeugnissen
• Fortbildung Lehrer
• Naturwissenschaften integrieren
Betreuung von Schulkindern heute
• Hort
• große altersgemischte Gruppe
• § 9 Abs. 4 GTK
• SiT
• Schule von 8 bis 1 Primarstufe
• 13 Plus P Vers.Quote: 12 %
• 13 Plus S Sekundarstufe I
• Landesjugendplan
• Silentien
Konzept der Offenen Ganztagsschule
• Grundschulen mit offenen Angeboten am Nachmittag (aber verbindliche Anmeldung)
• Ziel: verlässliches Angebot aus einem Guss statt „Programm-Dschungel“
• Einbindung der Ressourcen und Potentiale der Jugendhilfe
• Letztverantwortung bei der Schule; Abstimmung mit Schulträger und Jugendhilfe
• Förderort grs. in der Schule; Ausnahmen möglich
Konzept der Offenen Ganztagsschule
• bis 2006/07 25 % der Schüler an 75 % der Grundschulen
• Auslaufen der Horte und Programm-Angebote
• 1. Schritt: 2003:
500 Ganztagsschulen Grundschulen mit (kommunalen) Horten in unmittelbarer Nähe;
Angebot an freie Träger
• pädagogische Qualität: höher als 13 Plus
• Personal: Lehrer/innen, Sozialpädagog/innen, Erzieher/innen, Ehrenamtliche, ältere Schüler
Konzept der Offenen Ganztagsschule
• Öffnungszeit bis 16 Uhr, mindestens 15 Uhr
• Ferien: schulübergreifendes Angebot
• Inhalte: schulische Förderung, sozialpädagogische Betreuung, Elternarbeit
• Kooperationsvereinbarungen mit freien Trägern, Musikschulen etc.
• Kooperationspartner mit Gaststatus in Schulkonferenz
Finanzierung der offenen Ganztagsschule
I Basisbetrag für die Förderung
2044 Euro – Ist-Personalkosten
Grundschule / Vormittag pro Schüler / Jahr
60 % Nachmittagszuschlag – 1230 Euro
II Finanzierungsanteile pro Schüler und Jahr (1230 Euro = 100 %)
1. 66 % Landesförderung:
820 Euro oder 615 Euro zuzüglich 0,1 Lehrerstellen pro 25 Schüler
2. 33 % Eigenanteil
a) Elternbeitrag
– Staffelung nach Einkommen,
– durchschnittlich 30 Euro / Monat; max. 100 Euro/Monat
– entspricht 29 %
b) Eigenanteile freier Träger
Anteile freier Träger, die sich mit Angeboten an der Ganztagsschule
beteiligen (Höhe über Kooperationsvereinbarungen zu vereinbaren)
c) Kommunale Eigenmittel
Zusätzliche Kosten
• Schule 8 – 1
• Mittagstisch / Imbiss
• später Nachmittag / Ferien
• Schülerfahrtkosten
• Investitionen
• Sachkosten
• Personalkosten Schulträger
2) Vortrag Ute Koczy, MdL: Das Landesprogramm „Offene Ganztagsschule“
Das Ministerium wird zum Thema OG eine Broschüre erstellen, auch unter dem Aspekt best-practice.
OG wurde bei GRÜNEN im Vorfeld lange diskutiert, (LDK, Parteirat u.a.); PISA hat die Diskussion „Bildung von Anfang an“ im Landtag angestoßen (Kindertagesstätten mit eigenständigem Bildungsauftrag) und hat die Entwicklung des Landesprogramms OG beschleunigt.
OG ist ein Einstieg in ein verändertes System (working process) – es wird nicht flächendeckend eingeführt, sondern die kommunale Ebene muss tätig werden und das Konzept der OG vor Ort entwickeln. Allerdings, und dies ist oft Kritikpunkt, werden die pädagogischen Standards vom Land vorgegeben, anstatt von den Kommunen passend entwickelt zu werden.
Das Ministerium rechnet damit, dass 10 – 20 Jahren bis zur endgültigen Einführung des neuen Systems OG vergehen werden, denn so lange wird die Aufweichung zweier stark verkrusteter Systeme (Schule und Jugendhilfe ) brauchen, um zu einer effektiven Kooperation zu kommen. Besonders Schule ist ein schwerfälliges, träge reagierendes System.
Der ursprüngliche Zeitplan Zur Einführung der OG ist im Verzug: Der Antragsschluss ist auf den 31.5.03 verlängert worden. Bis das Ministerium über die Anträge bewilligt, wird es fast Sommerferienzeit sein, so dass Eltern bis Schulbeginn oft noch nicht Bescheid wissen, ob ihre Kinder in die Ganztagsbetreuung kommen werden. Alles in allem wird das Programm diesem Jahr also langsam, aber sicher anlaufen.
Finanzierung:
Die für die OG eingesetzten Bundesmittel betragen 914 Mio. €, die vom Land „durchgereicht“ werden sollen an die Kommunen. Diese müssen 10 % Eigenmittel mitbringen, können diese aber über die Schulpauschale abgelten. Mit den Bundesmitteln können die Kommunen notwendige Investitionen, Mittagessen u.a. bestreiten.
Das Land stellt 40 Mio. € für diese Aufgabe neu ein und weitere 40 Mio. € für zusätzliche LehrerInnenstellen.
Über die Elternbeiträge (rund 1/3 der Gesamtkosten sollen hierdurch getragen werden) erhalten die Kommunen zusätzliche Mittel in die Hand, können also über zu große finanzielle Belastungen nicht klagen, könnten sogar bei optimalen Bedingungen ein Plus machen.
Thema Horte: Hier ist die ursprüngliche Planung geändert und verbessert worden; Horte müssen nicht sofort zu 100% eingebracht werden, im Erlass steht jetzt, dass sie eingebracht werden können. Natürlich können die Kommunen, die viele Hortplätze haben, große Einsparungen erzielen, wenn sie sie einsetzen. Es gibt in NRW aber nur 89 Kommunen mit kommunale getragenen Horten; für die diese Regelung gilt. Was die Hortplätze freier Träger betrifft, ist die Frage noch offen, wie die sich in das Konzept einpassen (lassen).
Neue Entwicklungen im OG:
* Die kommunalen Spitzenverbände, die sich ursprünglich gegen die OG gestellt hatten, haben nun ein Memorandum unterschrieben, dass man sich mit der OG „auf den Weg machen wolle“. Dissens gibt es noch in der Verteilung der Verantwortung von Kommune und Land.
* Im LT wird es am 20.3.03 eine Debatte geben: Die Kritik der CDU ist, dass die OG keine echte Ganztagsschule sei; die CDU hat ein entsprechendes Konzept entwickelt, das 900 Mio. € kosten würde. Dies ist utopisch, es wurde auch kein Finanzierungsvorschlag gemach.
* Eine Änderung des Schulmitwirkungsgesetzes wird erarbeitet und soll gewährleisten, dass Jugendhilfe auf gleicher Augenhöhe mit Schule arbeitet. Es soll ein vollständig anderes Konzept von Schule entstehen – die Hoffnung auf Veränderung und Innovationen liegt dabei auf der Jugendhilfe.
* Prognose der Landesregierung: Noch nicht in diesem Jahr, aber im nächsten werden die Kommunen bestimmt in großer Zahl in das neue Programm einsteigen (Nach Kenntnis des LJA werden in diesem Jahr etwa 9 Kommunen aus OWL Anträge stellen, ein weiterer Antrag kommt aus Dortmund).
Fragen / Diskussion:
* Anmeldefristen sind auf 31. 5. verlängert worden; die Bewilligungsbescheide sollen möglichst zeitnah rausgehen: LJÄ und Schulministerium werden im Juni zwecks Antragsbewilligung in Klausur gehen und die vorhandenen Mittel verteilen. Ziel: Die Bescheide an die Kommunen sollen Anfang Juli rausgehen, die Förderbescheid selbst etwas später.
* Alle anderen Programme wie SIT, Schulkinderhäuser und Horte laufen weiter. Die Kommunen werden entscheiden, ob sie die Mittel für diese Programme erhalten oder ob sie damit und mit den zusätzlichen Landesmitteln die OG starten wollen.
* Kapitalisierung LehrerInnenstellen: Pro Gruppe werden ca. 3 LehrerInnenstunden zur Verfügung stehen für außerunterrichtliche, fördernde Maßnahmen. Wenn eine Kommune diese Lehrer nicht braucht, können die entsprechenden Mittel budgetisiert werden.
* Sonderschulen können (mit den Klassen 5-6) auch das Konzept OG fahren.
* Für Kommunen mit HH-Sicherungskonzept gilt: Aufgrund einer GTK Gesetzesänderung können auch sie das OG-Konzept realisieren.
* Kommunen, die dieses Jahr noch nicht einsteigen können / wollen, können dies gefahrlos tun, denn es ist nicht zu befürchten, dass die Mittel in den kommenden Jahren schon alle verfrühstückt sind. Kommunen können also in Ruhe eine Bedarfsbefragung voranstellen und erst im nächsten Jahr beginnen.
* Es soll ein Beratungsgremium eingerichtet werden (Ministerium) , dass die Kommunen in ihren individuellen Bedürfnissen bei der Einführung des OG beraten soll.
* Schließung Schulkindergärten: Dieses Vorhaben der Landesregierung hat nichts mit dem Thema OG zu tun; es handelt sich um eine davon unabhängige Gesetzesänderung (Schulrechtsänderungsgesetz). Die Änderung soll eingangs flexibel gehandhabt und erst in 2005 oder später durchgezogen werden.
* OG ist im Grunde keine grundlegende Veränderung von Schule, hier wird quasi nur die Jugendhilfe auf den Schulalltag aufgepfropft. Einzig die Aufstockung der LehrerInnenmittel und –stunden, durch Reduzierung der Gymnasialmittel refinanziert, ist ein zaghaftes Antasten des Bollwerks Schulsystem, dass mit immensen Widerständen auf Änderungsversuche reagiert.
* Die Bewilligung der Anträge, wird im Zusammenspiel von Ministerium und LJÄ stattfinden. Es soll eine gute regionale Verteilung geben. Wichtig für die Bewilligung ist ein gutes, pädagogisch fundiertes Konzept der Schule.
* Kommune: Es sollte darauf geachtet werden, dass man nicht ohne Not bewährte bestehende Angebote für die OG Knall auf Fall opfert; die Umwandlung auf andere Systeme sollte schrittweise gehen. Dies umso mehr, als gerade Kommunen, die jetzt schon Horte und andere Betreuungsangebote vorhalten, mit dem OG einen guten Schnitt machen und in Versuchung geraten könnten, aus finanziellen Gründen Bewährtes zugunsten von OG zu streichen.
3) Vortrag Herr Dreyer: GO aus Sicht der Jugendhilfe
Folien:
Standpunkte zur „offenen Ganztagsschule“
*
Ganztagsschule sinnvolles Konzept
*
„PISA-gerechte“ Förderung statt Betreuung
*
unzureichende Finanzierung
*
Auflösung Horte in belasteten Stadtteilen kaum umsetzbar
*
Öffnungszeiten am Nachmittag/in den Ferien
*
inhaltliche Verzahnung Schule/Nachmittagsangebot ?
*
Konzept zur Reform von Schule ?
Konsequenz für die Zukunft: erfolgreiche Umsetzung ?
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individuelle Förderung
*
bessere Kooperation Schule – Jugendhilfe
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integrierte statt additive Modelle
*
stukturelle Auswirkungen
*
Rolle Jugendämter und freie Träger
*
Auswirkungen auf Tageseinrichtungen
*
Auswirkungen auf Jugendarbeit
*
Zusammenarbeit mit Kultur, Sport, etc.
*
Kommerzielle Anbieter ?
Vortrag / Diskussion:
Zur Finanzierung:
Juristisch müssten Horte, 13Plus und andere Betreuungsangebote eingebracht werden, wenn eine Kommune die OG einrichten will. Tatsächlich hat das Land dieses Kriterium aber gelockert, weil keine Kommune sonst bereit gewesen wäre, die OG einzuführen. Man zeigt sich gesprächsbereit, die bestehenden Angebote vorübergehend weiter zu fördern; diese Lockerung wird aber nur bei Einbringung triftiger Gründe gewährt. Bis spätestens 2007 kann die Förderung weiter laufen, dann aber müssen die parallelen Betreuungsangebote aufgelöst sein. Horte freier Träger, auf die die Kommune ja keinen direkten Einfluss haben, müssten im Prinzip ebenfalls eingebracht werden. Die Kommune muss sich also auch mit den freien Trägern im Vorfeld an den Verhandelungstisch setzen.
Ab 2007 werden auch in den Kommunen, die keine OG einführen, die Mittel für andere Angebote gestrichen. Jeder Kommune steht es frei, ins OG einzusteigen oder nicht. Es ist noch nicht entschieden, ob über 2007 hinaus große altersgemischte Gruppen in Kindergärten weiter möglich sein sollen.
Die Schul-Randangebote, die jetzt über Vereine u.a. angeboten werden, sollen im Prinzip gestrichen werden, werden aber übergangsweise noch parallel finanziert. Die 8-13 Förderung wird eingestellt.
Es wird in vielen Kommunen befürchtet, dass das Land für die Einführung der OG jetzt nur eine Anschubfinanzierung leistet, aber ab 2007 plötzlich die Kommunen mit den Kosten allein lässt.
Die Betreuungsmodelle von Schulkindern in Hauptschulen (SIT u.a.) laufen weiter.
Die OG aus Sicht de Landesjugendamtes (LJA):
* Von PISA-gerechter Förderung kann mit Einführung des OG keine Rede sein – der Vorteil von OG liegt in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen. Eine wirklich optimale Förderung für die Kinder gewährleistet die OG nicht.
* Es ist zu befürchten, dass die Schließung der Horte in belasteten Stadtteilen in künftig erhöhten Jugendhilfeausgaben münden wird. Hier sind die Horte eigentlich ein nicht verzichtbares wertvolles Angebot.
* Gute Konzepte für die Verzahnung von Schule / Jugendarbeit sind noch nicht wirklich in Sicht und stehen noch aus.
Forderungen / Probleme aus Sicht des LJA für die Zukunft sind:
* individuelle Förderung statt reiner Nachmittagsbetreuung (PISA-gerechte Förderung)
* Kooperation von Jugendhilfe Schule auf Augenhöhe: Integrierte, gut verzahnte Arbeit von Schule und Jugendhilfe ist nötig. Das System Schule wird sich hierbei im Gegensatz zur Jugendhilfe schwertun.
* Auffangen der Kitas, wenn die Betreuung von Schulkindern dort in Zukunft entfällt. Dies hat strukturelle Auswirkungen auf die Kitas.
* Für das LJA stellt sich auch die Frage nach der Konkurrenz der Mittel: Wie geht es weiter mit dem Landesjugendplan?
* Für gewerbliche Träger von Kultur und Sport müssen Bedingungen formuliert werden unter sozialpädagogischen und nicht kommerziellen Prämissen.
4) Vortrag Herr Welslau, Jugendamtsleiter in Bad Salzuflen zur praktischen Umsetzung der OG in den Kommunen
Die Fragen aus kommunaler Sicht lauten: Wie erreichen wir das Leistungsziel? Welche Ressourcen kann und will man in die OG einbringen? Welche Ressourcen möchte man aus der Jugendhilfe aufgeben? Welcher Anbieter kann bei der Aufgabe helfen?
Und: Was bringt Schule, die bei der außerschulischen Betreuung mitwirken soll / möchte, mit ein? Die LehrerInnen sollen mit externen Fachkräften zusammenarbeiten, um diese Aufgabe zu entwickeln.
Verschiedene Partner sollen sich hier auf ein Ziel einigen: Der Schulträger ist ein wichtiger Vertragspartner; die Schule selbst und auch die Eltern müssen das OG Wollen und mitentwickeln. Der andere wichtige Vertragspartner ist die Jugendhilfe mit freien Trägern und anderen Anbietern.
Theoretisch muss Schule von 8-13 Uhr allein die Betreuung gewährleisten, danach muss diese bis 16 Uhr zusammen mit anderen Kräften die Betreuung organisiert werden. Diese Aufgabe soll / kann eine pädagogische Fachkraft, aber auch Hilfskraft leisten.
Die nachmittägliche Betreuung sollte nicht einfach an den Schulalltag angehängt werden, sondern verzahnt sein. Hier besteht endlich die Chance für die Jugendhilfe, inhaltlich den Schulalltag mitzugestalten. Idealerweise soll es sich um einen Kooperationsvertrag zwischen allen Vertragspartnern für alle Betreuungszeiten handeln, ein Ineinandergreifen der Systeme ist das erklärte Ziel. Es soll eine
Neuorganisation des Schulalltags stattfinden, wo Unterricht und Freizeitaktivitäten sich abwechseln und ineinander greifen; die Entwicklung einer anderer Schulstruktur und -kultur, anderer Schul- und Unterrichtsformen soll entstehen.
Förderung, Bildung und Erziehung sind Ziele der OG.
Jugendhilfe sollte die jetzige Erlasslage als Chance begreifen, sich einzubringen und einzumischen. Es lohnt sich, an dem Thema zu arbeiten, es müssen die Optionen auf verschiedene Wege zur Erfüllung der Aufgabe offengehalten werden.
Schule: Es kommt darauf an, dass die vom Ministerium geplante Beratung vor Ort wirklich gewährleistet wird. Es wäre gut, wenn eine Schule, die sich frühzeitig, in das OG einbringt, Boni bekäme, um einen Anreiz zu geben, die OG zügig einzuführen.
Wenn Eltern ihren Beitrag nicht zahlen können oder wollen, sollte Jugendhilfe bei einer bestimmten Klientel von Kindern zahlend einspringen, um ihnen die Vorteile einer angemessenen Betreuung zu ermöglichen. Dies wäre im Sinne von Präventivarbeit sinnvoll.
Die OG ist eine Chance, die nebeneinander herlaufenden Systeme Schule und Schulträger sowie JA und JHA an einen Tisch zu bringen und starre Strukturen aufzuweichen. Eine gute kommunale Gestaltung ist vonnöten. Da für die Betreuung Landesrecht gilt, ist es den Kommunen leider nicht möglich, kommunal eigene Standards zu entwickeln.
Gesamtfeld Schule:
PISA hat gezeigt, dass das gegliederte Schulsystem absolut ungeeignet ist.
Die Schulkindbetreuung der OG reicht nicht aus, um echte Förderung und Bildung zu gewährleisten, dies könnte nur eine flächendeckende Einführung von Ganztagsschulen leisten, die überdies keine finanzielle Beteiligung der Eltern kennt. Andererseits gibt es im Ganztagsschulsystem keine Ferienbetreuung und bisher auch keine bedarfsgerechte Betreuung an allen Tagen der Woche. Auch Ganztagsschule ist im Sinne von PISA stark verbesserungsbedürftig. Diese Zusammenhänge dürfen nicht aus dem Blick verloren werden.
10.03.03 Brigitte von Schoenebeck