Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Maßnahme 44 aus dem Haushaltskonsolidierungsprogramm, „Lastenverteilung denkmalbedingte Betriebsmehr- und Leerstandskosten“

Beschlussvorschlag
Am Grundsatz der Lastenverteilung wird festgehalten. Der Psychiatrieverbund wird zukünftig 30 % der denkmalbegründeten Betriebsmehrkosten tragen.

Begründung
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe fühlt sich als Eigentümer der Liegenschaften im Psychiatrieverbund und gleichzeitig Obere Denkmalbehörde verantwortlich für die Sanierung und sinnvolle Nutzung der Gebäude im Psychiatrieverbund, die unter Denkmalschutz stehen.
Daher hält der LWL am Grundsatz der Lastenverteilung – wie 2018 beschlossen – fest.
Gleichzeitig erfordert die finanzielle Situation des Landschaftsverbandes in allen Bereichen Sparmaßnahmen. Daher werden ab dem Haushaltsjahr 2024 30% der denkmalbegründeten Betriebsmehrkosten vom Psychiatrieverbund übernommen werden.

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