Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur geplanten Novelle des Denkmalschutzgesetzes

Beschlussvorschlag:

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Inwieweit hat der LWL sich außerhalb des Anhörungsverfahrens zum Gesetzentwurf am 15.03.2019 bereits dafür eingesetzt, dass die kritischen Punkte in der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes NRW geändert werden?
  2. Gibt es eine gemeinsame Initiative mit dem LVR, dem NRW Städte- und Gemeindebund und anderen Institutionen und Verbänden, die sich ebenfalls bereits in der Anhörung 2019 kritisch geäußert haben?
  3. Welche Auswirkungen wird es auf die Durchschlagskraft der Denkmalpflege im Westfalen haben, wenn die Benehmensherstellung mit der LWL-Denkmalpflege entfällt und durch eine reine Anhörung und Stellungnahme ersetzt wird?
  4. Wird ein Wegfall der Benehmensherstellung Auswirkungen auf die Mitsprache bei der Bewirtschaftung der Fördermittel des Landes haben und damit die Ausgewogenheit der Verteilung der Denkmalpflegemittel unter fachlichen Aspekten in Westfalen gefährden?
  5. Kommen auf den LWL zusätzliche Kosten zu, wenn die Magazinierung zukünftig beim LWL stattfinden soll, aber Funde laut Schatzregal weiterhin dem Land NRW gehören?
  6. Welche Änderungen in der Personalstruktur werden in der der LWL-Denkmalpflege erwartet, falls der Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung beschlossen wird?

Begründung:

Die Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes NRW (DSchG NRW) vorgelegt. Mit Schreiben vom 27.05.2020 wurde auch der Landschaftsverband Westfalen-Lippe an der Anhörung beteiligt. [...]  Weiterlesen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Vorlage 14/2371/1, Schulentwicklungsplanung der LWL-Schulen 2020ff – Handlungskonzept/Maßnahmenliste

Beschlussantrag

Der Landschaftsausschuss möge beschließen:

  1. (Neu:) Das Konzept „Schulentwicklungsplanung der LWL-Schulen 2020 ff Handlungskonzept – Maßnahmenliste“ (Vorlage 14/2371) sieht sich als weiteren, wesentlichen Baustein zur Forcierung des gemeinsamen Lernens und ist der bildungspolitischen Perspektive einer Weiterentwicklung eines inklusiven Schulsystems verpflichtet.
  2. (Vormals 1.:) Das vor dem Hintergrund prognostizierter steigender Schüler*innenzahlen erstellte Handlungskonzept zur Sicherstellung des erforderlichen Schulraums an den LWL-Förderschulen wird mit der Maßgabe beschlossen, dass grundsatzlich von den geltenden Klassenfrequenzrichtwerten auszugehen ist. usnahmen sind im Einzelfal zu begründen.
  3. (Vormals 2.:) Die Verwaltung wird beauftragt, zu den in Anlage 4 der Vorlage listenmäßig erfassten und beschriebenen Handlungsbedarfen für einzelne LWL-Schulstandorte Lösungen zu erarbeiten und diese den Ausschüssen der Landschaftsversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
  4. (Neu:) Die Unterstützung des gemeinsamen Lernens und die Durchführung von Kooperationen vor Ort, insbesondere mit Allgemeinen Schulen, werden grundsätzlich prioritär gegenüber eigenen baulichen Maßnahmen behandelt. Auch im Sinne der Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns können sich diese Lösungsansätze als vorteilhaft erweisen.
  5. (Neu:) Künftige Schulbauten sollen sowohl eine inklusive Schulung ermöglichen als auch im Hinblick auf eine multifunktionale Nutzung geplant werden.
  6. (Vormals 3.:) Die Verwaltung wird zudem beauftragt, diese Maßnahmenliste regelmäßig zu aktualisieren und die Fachausschüsse über die jeweiligen Sachstände entsprechend zu informieren.

Begründung

Ein zentraler Schwerpunkt des LWL ist es, die Inklusion in Westfalen-Lippe zügig qualitativ voranzubringen. So ist das vorliegende Handlungskonzept „Schulentwicklungsplanung der LWL-Schulen 2020“ (14/2371) auch eine Chance zur Weiterentwicklung [...]  Weiterlesen

Ergänzungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion zur Vorlage 14/1645 Ferienbetreuungsmaßnahmen an den LWL-Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung

Beschlussantrag

Der Landschatfsausschuss möge beschließen:

  1. Die Verwaltung geht umgehend in den Austausch mit dem zuständigen Ministerium und ruft die Antragsformalitäten für das NRW-Sonderprogramm für die Ferienbetreuung 2020 von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf ab.
  2. Die Verwaltung berät alle LWL-Förderschulen bei der Antragstellung und unterstützt bei Bedarf.
  3. Es wird wohlwollend geprüft, an welchen Stellen der Schulträger Aufgaben zusätzlich übernehmen kann, ob beim Bereitstellen von Räumlichkeiten, beim Personal (Hausmeister*innen), bei den organisatorischen Verwaltungstätigkeiten.
  4. Ziel ist, zeitnah sowohl schulische Angebote zu ermöglichen als auch Betreuungsmaßnahmen mit anderen freien Anbietern.

Begründung

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erkennt an, welches hohe Maß an zeitlicher und planerischer Flexibilität und Arbeitsleistung den Mitarbeiter*innen der Verwaltung angesichts der Coronapandemie abverlangt wird und dankt ihnen für ihr großes [...]  Weiterlesen

+++PRESSEMITTEILUNG+++ Ein Gast-Haus für alle Menschen – GRÜNE im LWL freuen sich über Vergabe des LWL-Sozialpreises an Wohnungslosen-Initiative in Dortmund

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe freut sich über die Vergabe des LWL-Sozialpreises an das „Gast-Haus Ökumenische Wohnungslosen – Initiative e.V.“. Die Fraktion hatte die Initiative in Dortmund für den Preis vorgeschlagen.
„Erlebe Gastfreundschaft [...]  Weiterlesen

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu weitergehenden Maßnahmen auf Grundlage des Impulspapiers zur Diskussion über Maßnahmen zur Prävention, zum Schutz vor und Hilfe bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche der im Impulspapier empfohlenen Maßnahmen wurden bereits umgesetzt?
  2. Auf welchem Stand ist die Weiterentwicklung der Schutzkonzepte?
  3. Wie weit ist die Verwaltung bei der Umsetzung von Qualifizierungen des Personals in Einrichtungen und Institutionen?
  4. Wie ist der aktuelle Stand in der Weiterentwicklung der Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt?
  5. Auf welchem Stand ist die Umsetzung der Unterstützungsinitiative der Allgemeinen Sozialen Dienste und Pflegekinderdienste?
  6. Auf welchem Stand ist die Formulierung der fachlichen Empfehlungen für verbesserten Kinderschutz bei den Jugendämtern?
  7. Welche Maßnahmen ergreift der LWL für die lokale und regionale sektorübergreifende Zusammenarbeit zum Kinderschutz und zur Prävention von und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt?
  8. Welche rechtlichen Regelungsinitiativen will der LWL auf Bundesebene und auf Landesebene einbringen?

Begründung:

Am 25.9.2019 hat die Verwaltung im Landesjugendhilfeausschuss über das „Impulspapier zur Diskussion über Maßnahmen zur Prävention, zum Schutz vor und Hilfe bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ des [...]  Weiterlesen