Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur geplanten Novelle des Denkmalschutzgesetzes
Beschlussvorschlag:
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet um Beantwortung folgender Fragen:
- Inwieweit hat der LWL sich außerhalb des Anhörungsverfahrens zum Gesetzentwurf am 15.03.2019 bereits dafür eingesetzt, dass die kritischen Punkte in der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes NRW geändert werden?
- Gibt es eine gemeinsame Initiative mit dem LVR, dem NRW Städte- und Gemeindebund und anderen Institutionen und Verbänden, die sich ebenfalls bereits in der Anhörung 2019 kritisch geäußert haben?
- Welche Auswirkungen wird es auf die Durchschlagskraft der Denkmalpflege im Westfalen haben, wenn die Benehmensherstellung mit der LWL-Denkmalpflege entfällt und durch eine reine Anhörung und Stellungnahme ersetzt wird?
- Wird ein Wegfall der Benehmensherstellung Auswirkungen auf die Mitsprache bei der Bewirtschaftung der Fördermittel des Landes haben und damit die Ausgewogenheit der Verteilung der Denkmalpflegemittel unter fachlichen Aspekten in Westfalen gefährden?
- Kommen auf den LWL zusätzliche Kosten zu, wenn die Magazinierung zukünftig beim LWL stattfinden soll, aber Funde laut Schatzregal weiterhin dem Land NRW gehören?
- Welche Änderungen in der Personalstruktur werden in der der LWL-Denkmalpflege erwartet, falls der Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung beschlossen wird?
Begründung:
Die Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes NRW (DSchG NRW) vorgelegt. Mit Schreiben vom 27.05.2020 wurde auch der Landschaftsverband Westfalen-Lippe an der Anhörung beteiligt. [...]