GRÜNEN-Fraktion unterstützt bevorzugte Auftragsvergaben an Inklusionsbetriebe
GRÜNEN-Fraktion unterstützt bevorzugte Auftragsvergaben an Inklusionsbetriebe
Die GRÜNEN unterstützen das Vorgehen des LWL, unter dem Gesichtspunkt einer nachhaltigen Beschaffung bei der Vergabe von Aufträgen Inklusionsunternehmen bevorzugt zu berücksichtigen.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe hat sich schon früh aufgemacht und 2012 ein Konzept zur bevorzugten Berücksichtigung von „Integrationsunternehmen“ erarbeitet und umgesetzt. Damit war er ein Stück weit Vorreiter für nachhaltige Beschaffung. Im Jahr 2017 wurde dieses Konzept des LWL zum „inklusiven Einkauf“ unter der Schirmherrschaft des Bundeswirtschaftsministeriums ausgezeichnet.
Das Vergaberecht enthält zwar schon seit 2016 eine ausdrückliche Regelung, die es ermöglicht, neben Werkstätten für behinderte Menschen auch Inklusionsbetriebe zu privilegieren. Doch wird davon in den Kommunen in Westfalen-Lippe bislang nur sehr begrenzt Gebrauch gemacht.
Mit Erlass vom 29.12.2017 hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen die bevorzugte Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und von Inklusionsbetrieben bei der Vergabe öffentlicher Aufträge geregelt.
Diese verwaltungsinterne Regelung bezieht sich allerdings unmittelbar lediglich auf die Vergabestellen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Wir meinen, dass mehr Kommunen die bestehenden Möglichkeiten nutzen sollten, um Aufträge an Inklusionsbetriebe zu vergeben und damit diesen Beschäftigungssektor zu stärken. Auf diesem Wege können zum einen Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderungen in diesen Unternehmen gesichert und zum anderen Menschen mit Behinderungen, die bislang in Werkstätten tätig sind, eine Perspektive auf Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden.
Die GRÜNEN im LWL setzen sich deshalb für eine verstärkte Vergabe von Aufträgen an Inklusionsbetriebe in den Kommunen in Westfalen-Lippe ein.
Ein wichtiger Schritt ist dabei, dass die einzelnen Kommunen den gemeinsamen Runderlass per Rats-/Kreistagsbeschluss für anwendbar erklären und diese Regelungen auch konsequent angewandt werden.
Darüber hinaus lässt sich mittelbar eine Bevorzugung von Inklusionsbetrieben erreichen, indem soziale Belange als besonderes Erfordernis in die „Besonderen Bedingungen“/“Ausführungs-bedingungen“ bei Vergaben aufgenommen werden. Als ein sozialer Aspekt könnte dann, sofern dies mit dem Auftragsgegenstand
in Verbindung steht, insbesondere der Einsatz schwerbehinderter Menschen bei der Durchführung eines Auftrages seitens der Kommune gefordert werden.
Der LWL unterstützt Kommunen bei der Einführung eines Konzeptes zur bevorzugten Berücksichtigung von Inklusionsbetrieben bei Auftragsvergaben.