Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Vorlage 15/1808 und Maßnahme 8 aus dem Haushaltskonsolidierungsprogramm, „Optimierung und Straffung der Verfahren der Bausteuerung“

Beschlussvorschlag
Der Verfahrensablauf zur Steuerung von Baumaßnahmen wird bis zum Ende der Wahlperiode der 15. Landschaftsversammlung, wie in der Beschlussvorlage 15/1808 dargestellt, vorgenommen.
Anfang der neuen Wahlperiode wird eine Evaluation erfolgen, in der die Erfahrungen mit dem Wegfall des Grundsatzbeschlusses hinsichtlich Verwaltungsaufwand, Kostenersparnis und Steuerungsmöglichkeiten der politischen Gremien dargestellt und neu bewertet werden.

Begründung
Die Baukostensteigerungen zwingen zur zügigen Umsetzung aller Neubau- und Sanierungsvorhaben des LWL. Der Grundsatzbeschluss zwischen Rahmenvorlagen, Priorisierten Bauprogrammen und/oder Standortentwicklungsplänen hat in der Vergangenheit im Einzelfall zu Verzögerungen und damit Baukostensteigerungen geführt.
Die Verwaltung wird – wie in der Vorlage 15/1808 dargestellt – durch Verzicht auf den Grundsatzbeschluss versuchen, durch Planungsbeschleunigungen Einsparungen zu erzielen. Dieses Verfahren wird 2026 evaluiert.

Drucken