Zulässigkeit von Plakatwänden auf öffentlichen Flächen

GRÜNE im LWL fragen nach Zulässigkeit von Plakatwänden auf öffentlichen Flächen

Der Streit zwischen Münsters CDU und SPD im Wahlkampf über die Zulässigkeit zur Errichtung von Großplakat-Wänden auf öffentlichen Flächen wird ein parlamentarisches Nachspiel in den Gremien des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) haben. CDU-Wahlkampfleiter Christoph Brands hatte versichert, das Riesen-Plakat an der Warendorfer Straße stehe auf einer Fläche des LWL, der zu diesen Werbeaktionen der CDU seine Zustimmung gegeben habe – und das seit 20 Jahren.

Die Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN verlangt nun von Landesdirektor Wolfgang Schäfer Auskunft über folgende Fragen:

  • Wer hat die Zustimmung zur Errichtung von Großplakat-Wänden auf Flächen des LWL zu Wahlkampfzwecken von Parteien erteilt?
  • Gibt es eine (schriftliche) Vereinbarung zur Errichtung derartiger Großplakat-Wänden auf Flächen des LWL? Wenn ja: welche Inhalte sind dort festgelegt?
  • Wenn nein: nach welchen Kriterien entscheidet die LWL-Verwaltung über eine Zustimmung oder Ablehnung zur Errichtung von Großplakat-Wänden auf Flächen des LWL zu Wahlkampfzwecken von Parteien?
  • Werden Mieteinnahmen für die Errichtung von Großplakat-Wänden auf Flächen des LWL zu Wahlkampfzwecken von Parteien erzielt? Wenn ja: in welcher Höhe? Wenn nein: warum nicht?
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