LWL geht in konkrete Umsetzung: Integriertes Klimaschutzkonzept beschlossen

Bis 2030 möchte der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) klimaneutral werden. Hierfür hat der Kommunalverband nun ein „Integriertes Klimaschutzkonzept“ entwickelt, das in den Gremien beraten und am 10. Juni im Landschaftsausschuss des LWL beschlossen wurde. Für die GRÜNE Fraktion ein kleiner Meilenstein in Sachen Klimaschutz des Landschaftsverbandes. Denn in einem ersten Schritt wurden alle Bereiche des Verbandes hinsichtlich ihrer produzierten Treibhausgas-Emissionen untersucht. Aktuell produziert der LWL jährlich 56.000 Tonnen Emissionen, vor allem durch Energieverbrauch in den 1.500 Gebäuden, durch beschaffte Güter und Abfall. Um das politische Ziel der Klimaneutralität bis 2030 zu erreichen, hat das Klimaschutzkonzept Einsparpotenziale ermittelt. Ein konkreter Klimaschutzfahrplan besteht aus über 60 Maßnahmen, die auch das Mobilitätsmanagement betreffen. Durch neue Gebäudeleitlinien sollen zudem zukünftig alle Neubauten durch den Einsatz regenerativer Energien weitestgehend klimaneutral geplant und zertifiziert und Bestandsgebäude sukzessive energetisch saniert werden. Die Kostenplanung für die Maßnahmen liegt bei etwa 580 Millionen Euro. Aus Sicht der GRÜNEN Fraktion werden sich die hohen Investitionskosten durch geringere Betriebskosten beispielsweise von energieeffizienten Gebäuden und Erlöse durch eingespeiste erneuerbare Energie oder weniger Treibstoffkosten durch Umstellung auf E-Mobilität zum großen Teil amortisieren. Fördermittel von EU, Bund oder Land werden die Kosten voraussichtlich weiter begrenzen. Dem Integrierten Klimaschutzkonzept folgen wird ein Konzept zur Kompensation von unvermeidbaren Emissionen. Die Kompensation kann zum Beispiel durch die Erzeugung erneuerbarer Energien oder den Aufbau von sogenannten CO2-Senken geleistet werden. Vorlage – 15/0691 – Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK) des LWL: Abschlussbericht des IKSK Teile I und II und Vorschlag zum weiteren Vorgehen: https://www.lwl.org/bi-lwl/vo020.asp?VOLFDNR=9516

Neue Chance für Denkmalschutz im Land

  • Scharrenbachs „NRW-Denkmal-Nicht-Schutz-Gesetz“ wurde trotz massiver Kritik verabschiedet
  • Änderung des Denkmalschutzgesetzes in neuer Wahlperiode revidieren!

Trotz Kritik und landesweiten Protesten aus der Fachwelt hat die schwarz-gelbe Landesregierung das umstrittene Denkmalschutzgesetz am 07. April im Eiltempo durch das letzte Landtagsplenum gepeitscht. Die Konsequenzen für Baudenkmäler, Eigentümer*innen, Kommunen und für das Fachpersonal bei den Landschaftsverbänden [...]  Weiterlesen

Muster-Anfrage zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes für Nordrhein-Westfalen durch die Landesregierung

Im vergangenen Jahr hat die NRW-Landesregierung eine Neufassung des Denkmalschutzgesetzes für Nordrhein-Westfalen eingeleitet. Der damals vorgelegte Gesetzentwurf ist angesichts der Rückmeldungen aus der Verbändeanhörung durch das zuständige Bauministerium komplett überarbeitet worden. Der geänderte Entwurf zur [...]  Weiterlesen

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Vorlage 14/2430 „Standortentwicklungsplanung (StEP) Marsberg: Auslobung eines Architektenwettbewerbs zur Errichtung von Ersatzneubauten für die Erwachsenenpsychiatrie und die Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie den Neubau einer Sporthalle“

Vor die Zustimmung zur grundsätzlichen Zusammensetzung des Preisgerichts für den oben genannten Wettbewerb haben wir einen Änderungsantrag gestellt. Nach der Wahl ist eben nicht vor der Wahl, wie ein geflügeltes Wort besagt. Die neue Zusammensetzung der Landschaftsversammlung sollte abgewartet werden.

20200911 [...]  Weiterlesen